Erhöhung des Pflegekosten - Zuschusses auf bis zu 4.000 €

 

Am 1. Januar 2015 erfolgte dank der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes eine Erhöhung für diverse notwendige Sach- und Pflegeleistungen. In diesem Zuge profitieren Pflegebedürftige nun auch von der Erhöhung des Zuschusses für barrierefreie Umbaumaßnahmen von bisher 2.557,- € auf nun bis zu 4.000,- € Bezuschussung.

 

Wichtige Voraussetzungen

Um den Zuschuss zu erhalten, ist die Einstufung in eine Pflegestufe erforderlich. Je nach Einstufung des Pflegeversicherten in einen der Pflegegrade 1, 2, 3, 4 oder 5 kann seit dem 1. Januar 2015 ein Zuschuss von bis zu 4.000,- € gewährt werden. Darüber hinaus kann eine Vervielfachung des Zuschusses durch die Pflegekasse erfolgen, sofern mehrere pflegebedürftige Personen zusammenwohnen. Nähere Informationen hierzu können Sie auch der unten angefügten Grafik des Bundesministeriums für Gesundheit ersehen. Per Klick auf das Bild gelangen Sie zudem direkt auf die PDF des Bundesministeriums für Gesundheit sowie zur PDF Die Pflegestärkungsgesetze - Alle Leistungen zum Nachschlagen.

 

Kein Rechtsanspruch für Bezuschussung

Bitte beachten Sie, dass es auf den Zuschuss der Pflegekasse keinen rechtlichen Anspruch gibt. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Zuschuss durch die Pflegekasse bewilligt wird, ist jedoch in den meisten Fällen hoch, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Beantragung des Zuschusses

Sollten Sie noch keine Pflegeleistungen beziehen, so stellen Sie bitte noch vor dem Kauf Ihres Beförderungsmittels einen Antrag bei Ihrer zuständigen Krankenkasse (Pflegekasse). Die Beantragung des Zuschusses ist in aller Regel unproblematisch. Sie müssen sich lediglich von Ihrer Pflegekasse das Formular zur Bezuschussung von pflegegerechten Umbauten zukommen lassen, dieses ausfüllen und an diese Stelle zurücksenden.

 

  • Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen, Möglichkeiten und Zuschüssen der Änderung des Pflegestärkungsgesetzes können Sie dem nachfolgenden Bildlink des Bundesministeriums für Gesundheit erlesen (Quelle: www.bmg.bund.de):  

 

Zur Info - PDF des Bundesministeriums für Gesundheit - Pflegestärkungsgesetz

 

» Stand 1. Januar 2017