Gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheit

 

Per Anklicken auf die nachfolgenden Plus-Symbole erfahren Sie in welchen Bereichen Barrierefreiheit per Gesetz in öffentlichen Gebäuden umgesetzt werden muss.

 

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Barrierefreie Apotheke

Gemäß § 4 der Verordnung über den Betrieb von Apotheken sollen Apotheken barrierefrei erreichbar sein.

 

Inhaltsausschnitt § 4 (2a) ApBetrO - Beschaffenheit, Größe und Einrichtung der Apothekenbetriebsräume

 

(2a) Die Offizin muss einen Zugang zu öffentlichen Verkehrsflächen haben und soll barrierefrei erreichbar sein. Sie muss so gestaltet werden, dass der Vorrang des Arzneimittelversorgungsauftrags nicht beeinträchtigt wird und für die in der Offizin ausgeübten wesentlichen Aufgaben, insbesondere die Beratung von Patienten und Kunden, genügend Raum bleibt. Die Offizin muss so eingerichtet sein, dass die Vertraulichkeit der Beratung, insbesondere an den Stellen, an denen Arzneimittel an Kunden abgegeben werden, so gewahrt wird, dass das Mithören des Beratungsgesprächs durch andere Kunden weitestgehend verhindert wird.

Art. 9 (1) BRK
In der ratifizierten Behindertenrechtskonvention (BRK) legt Art. 9, Absatz 1 dar, in welchen Bereichen die Vertragsstaaten auf Barrierefreiheit schaffen müssen. Zu diesen Bereichen gehören medizinische Einrichtungen, wie Apotheken. Gerade für Apotheken, die neu eröffnet werden, ist ein barrierefreier und behindertengerechter Zugang nunmehr verbindliche Pflicht. Für Apotheken, die bereits bestehen, gilt, dass die Leiter eine Lösung finden müssen. Beim Wechsel des Eigentümers ist es hingegen so geregelt, dass die örtlichen Gegebenheiten nochmals zu prüfen sind. Schwieriger äußern sich allerdings Gebäude, die dem Denkmalsschutz unterstehen. Bei diesen ist eine genaue Prüfung, Begründung und Lösungsfindung mit der Denkmalbehörde unabdingbar.

Produkte aus dem Hause Lift Reith, die sich ideal für die mobilen Bedürfnisse der Apotheken-Kunden eignen:

 


Mit der hier angefügten Checkliste möchten wir Ihnen eine Hilfestellung für den Neubau bzw. den Umbau Ihrer Apotheke geben

Checkliste barrierefreie Apotheke (PDF ca. 2,6 MB)

Barrierefreie Arztpraxis


Gemäß § 4 Behindertengleichstellungs-Gesetz i.V. mit § 17 Abs. 1 Nr. 4 Sozialgesetzbuch I
Beim Standort und bei der Einrichtung der Praxis ist Barrierefreiheit herzustellen.


Inhaltsausschnitt § 4 BGG - Barrierefreiheit
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Art. 9 (1) BRK - UN-Behindertenrechtskonvention
In der ratifizierten Behindertenrechtskonvention (BRK) legt Art. 9, Absatz 1 dar, in welchen Bereichen die Vertragsstaaten auf Barrierefreiheit schaffen müssen. Zu diesen Bereichen gehören medizinische Einrichtungen, wie Apotheken. Gerade für Apotheken, die neu eröffnet werden, ist ein barrierefreier und behindertengerechter Zugang nunmehr verbindliche Pflicht. Für Apotheken, die bereits bestehen, gilt, dass die Leiter eine Lösung finden müssen. Beim Wechsel des Eigentümers ist es hingegen so geregelt, dass die örtlichen Gegebenheiten nochmals zu prüfen sind. Schwieriger äußern sich allerdings Gebäude, die dem Denkmalsschutz unterstehen. Bei diesen ist eine genaue Prüfung, Begründung und Lösungsfindung mit der Denkmalbehörde unabdingbar.

§ 17 (1) Nr. 4 SGB I - Verordnungsermächtigung
(1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Wahrung der Belange der Sozialversicherung und der Arbeitsförderung, zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung oder zur Vereinfachung des Beitragseinzugs zu bestimmen,
 4. den Wert der Sachbezüge nach dem tatsächlichen Verkehrswert im Voraus für jedes Kalenderjahr.

Produkte aus dem Hause Lift Reith, die sich ideal für die mobilen Bedürfnisse der Patienten von Ärztehäusern eignen:

 


Mit der hier angefügten Checkliste möchten wir Ihnen eine Hilfestellung für den Neubau bzw. den Umbau Ihrer Arztpraxis geben

Checkliste barrierefreie Arztpraxis (PDF ca. 2,4 MB)

Barrierefreie Ausstellung

Spätestens durch das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 in Deutschland ist die Verpflichtung zur Herstellung von Barrierefreiheit in Ausstellungen, Museen sowie weiteren Kulturstätten wie folgt geregelt:

Artikel 30 Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen, und treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen

c) Zugang zu Orten kultureller Darbietungen oder Dienstleistungen, wie Theatern, Museen, Kinos, Bibliotheken und Tourismusdiensten, sowie, so weit wie möglich, zu Denkmälern und Stätten von nationaler kultureller Bedeutung haben.

Mit der hier angefügten Checkliste möchten wir Ihnen eine Hilfestellung für den Neubau bzw. den Umbau Ihres Ausstellungs - Gebäudes geben

 

Checkliste barrierefreie Ausstellung (PDF ca. 2,2 MB)


Produkte aus dem Hause Lift Reith, die sich ideal für die mobilen Bedürfnisse Ihrer Besucher eignen:

Barrierefreie Kirchen, Gemeindehäuser und Andachtsräume

Eher kommt ein behinderter Mensch in den Himmel, als in die Kirche, so ÖVP-Behindertensprecher Abg. Dr. Franz Joseph-Huainigg.

 

Barrierefreie Zugänglichkeit betrifft nicht nur Menschen mit Handicap, sondern vorwiegend ältere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Junge Familien mit Kinderwagen haben ebenfalls Probleme mit Barrieren und Stufen.
Die evangelische Kirche besitzt ca. 75.000 Gebäude. Nahezu 25.000 Gebäude stehen unter Denkmalschutz.

 
Bewahren Sie sich Ihre Mobilität - Treppe versus Liftanlagen

Ohne Hilfe von Dritten ist es oft beschwerlich, Treppen im Innen- und Außenbereich von Kirchen, Gemeindehäusern oder auch Andachtsräumen zu überwinden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Besucher auf den Rollstuhl angewiesen sind, eine Gehbehinderung haben oder altersbedingt nicht mehr “gut zu Fuß” sind.

Ein Treppenlift oder Plattformlift gibt Ihren Besuchern die Chance, diese Barrieren zu überqueren und an den Gedenkfeiern teilhaben zu können. Vorteilhaft bei den Produkte der Lift Reith ist vor allem auch, dass diese wetterbeständig sind und sich im Innen-, als auch im Außenbereich optimal installieren lassen können.
Zudem ist eine spezielle Einweisung durch andere Personen nicht notwendig.

Alternativ bieten wir Ihnen auch sogenannte Hausaufzüge, die selbst auf kleinem Raum integriert werden können. Neben dem sicheren und bequemen Handlauf können Ihre Kirchgänger auch von einem waagerecht eingebauten Bedientableau profitieren, welches in etwa 85-90 cm Höhe griffbereit befestigt und durch Blindenschrift auch für blinde Menschen nutzbar ist.

Mit der hier angefügten Checkliste möchten wir Ihnen eine Hilfestellung für den Neubau bzw. den Umbau Ihres Gotteshauses geben

 

Checkliste barrierefreie Kirchen, Gemeindehäuser und Andachtsräume (PDF ca. 2,6 MB)

Produkte aus dem Hause Lift Reith, die sich ideal für die mobilen Bedürfnisse Ihrer Kirchenbesucher eignen:

Barrierefreie Tourismus Hotels Pensionen

Der barrierefreier Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor bietet ungeschätze Möglichkeiten für Unterkunfsbetreiber, wie auch Gäste, die auf barrierefreien und behindertengerechten Fremdenverkehr angewiesen sind.

 

Die nachfolgenden statistischen Erhebungen untermauern diesen Trend:

  • Ca. 7 Millionen Deutsche leben gemäß Statistischem Bundesamtes (Stand 2007) mit einer Schwerbehinderung
  • Laut BMWi von 2008 verreisen diese Schwerbehinderten etwa 13,5 Tage pro Jahr, wovon etwa 1,4 Tage für Urlaubsreisen und ca. 1,9 Tage für Kurzreisen eingeplant werden. Favorisierte werden dabei Reiseziele und Kurzurlaube im deutschen Bundesgebiet selbst.
  • Für Inhaber von barrierefreien Hotels oder behindertengerechten Pensionen sollte ein erzielbarer Netto-Umsatz für diese Reisen von durchschnittlich etwa in Summe 4,8 Milliarden Euro pro Jahr für den Menschen mit Handicap sowie dessen Begleiter für sich sprechen.
  • Gleichermaßen eröffnet der demographische Wandel weitere Möglichkeiten für Hoteliers. Ein entsprechendes Marketing für die Zielgruppe "Generation 50+" bietet sich ebenfalls an. Denn in den vergangenen 30 Jahren haben Senioren ihr Bedürfnis nach Reisen um etwa 84 % gesteigert.
  • Gemäß der Wirtschaftsgesellschaft des DEHOGA-Bundesverbandes Interhoga von 2004 entsprach der Umsatz durch Reisen von sogenannten Best Agern ca. 15 Milliarden Euro

Mit der hier angefügten Checkliste möchten wir Ihnen eine Hilfestellung für den Neubau bzw. den Umbau Ihres Hotels oder Ihrer Pension geben

 

Checkliste barrierefreie Ausstellung (PDF ca. 2,2 MB)


Produkte aus dem Hause Lift Reith, die sich ideal für die mobilen Bedürfnisse Ihrer Kirchenbesucher eignen:

 

Übrigens:

Der demographische Wandel stellt große Herausforderung an Städte und Gemeinde. Zudem sollen vor allem öffentliche Einrichtungen so gestaltet sein, dass diese ein kinder- und familienfreundlich Umfeld anbieten. Um diesen Herausforderungen gerecht werden zu können, lohnen sich Investitionensmaßnahmen zur Reduzierung von Barriereren. Bei der Bewältigung dessen können Städte und Gemeinden seitens der KfW Bank unterstützung erhalten.

 

Nähere Informationen hierzu können Sie der Webseite der KfW entnehmen: Infos barrierefreie Stadt und Gemeinde


Homelift BLH-D XS für schmale Räume Barrierefreier und behindertengerechter Plattformlift Hydrostar - barrierefrei für denkmalgeschützte Gebäude