Mehr Barrierefreiheit für alle: Niedersachsen verabschiedet neue Bauordnung

Am 13. September wurde vom Landtag eine neue Änderung der Bauordnung verabschiedet. In der ergänzenden Novelle wird unter anderem der Bau von mehr behindertengerechten Wohnungen geregelt. Diesem Thema widmete sich bereits die ehemalige rot-grüne Landesregierung. Aufgrund der verkürzten Legislaturperiode konnte dieser Gesetzesentwurf nicht auf den Weg gebracht werden. Der Zusatz der Bauordnung gilt sowohl für öffentliche wie auch private Neubauten.

 

In Zukunft müssen Neubauten mit mehr als vier Wohnungen barrierefrei sein. Zudem müssen mehrstöckige Häuser so geplant werden, dass sie auch im Nachgang mit einer Aufzugsanlage nachgerüstet werden können.

 

Die bislang gültige Regelung, dass alle Gebäude in Niedersachsen, die mehr als als vier Stockwerke haben, mit einem Aufzug ausgestattet werden, soll auch künftig bestehen bleiben. Die Novelle basiert auf Ergebnissen einer Arbeitsgruppe, in der sich Vertreter der Bauwirtschaft und Behindertenverbände gemeinsam mit dem Thema Barrierefreiheit befasst haben.

 

Frau Petra Wontorra, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen sagt ganz klar: "Barrierefreiheit bedeutet nicht nur, dass man da an den Bedarf von Behinderten denkt. Das bringt Komfort für alle.“ Bereits bestehende Liftanlagen in öffentlichen Gebäuden werden nicht nur von Rollstuhlfahrern genutzt, sondern auch von Eltern mit Kinderwagen oder Fahrradfahrern.

 

Immer mehr junge Menschen haben bei dem Erwerb einer Eigentumswohnung oder bei Neubauten bereits jetzt den barrierefreien Bau für die Zukunft im Blick. Besonders bei einem Neubau verursacht die Planung bzw. der Einbau eines Privataufzugs prozentual kaum Mehrkosten. Hilfsmittel zur Barrierefreiheit wie Homelifte oder Treppenlifte werden u.a. von der KfW gefördert. Man habe man sich auf einen guten Kompromiss zwischen Barrierefreiheit und den Mehrkosten für diese bei Neubauten geeinigt bestätigt Dirk Adomat von der SPD-Fraktion.

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