Förderung für den Landkreis Fulda

Für den behindertengerechten Umbau stehen Zuschüsse vom Ministerium zur Verfügung.

 

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landschaft und Verbraucherschutz meldet, dass weiterhin Fördermittel für barrierefreies Wohnen bei selbstgenutzem Wohneigentum bereitgestellt werden.

 

Der Landkreis Fulda teilt mit, dass Wohnungen von Eigentümer oder deren Angehörigen mit einem Kostenzuschuss von bis zu 50 Prozent der Kosten der maximalen Gesamtkosten und einer maximalen Höhe von 25.000 Euro je Wohnung gefördert werden.

 

Da die einzelnen Mittel beschränkt sind, werden für den Umbau oder Einbau eines Bades und einer Küche jeweils bis zu 5.000 Euro bereitgestellt. Für den Einbau einer barrierefreien Aufzugsanlage stellt das Ministerium 6.000 Euro. Alle anderen förderfähigen Einzelmaßnahmen werden bis 2.500 Euro bezuschusst.

 

Wichtig ist hierbei, um eine Förderung zu erhalten, dass erst nach Bewilligung mit dem Bau begonnen wird.

 

Nähere Informationen finden Sie bei dem  Fachdienst für Bauen und Wohnen des Landkreises Fulda.

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