KfW-Zuschuss für mehr Barrierefreiheit

Die Bankengruppen der KfW bietet seit dem 01.10.2014 alternativ zum Förderprogramm Altersgerecht Umbauen (159) einen Investitionszuschuss (455) für private Eigentümer an, für Privatpersonen, die Wohnraum barrierefrei umbauen oder umgebauten Wohnraum kaufen.

Besonders zahlt sich der Zuschuss bei einzelnen Umbaumaßnahmen aus sowie für die Personen, die die finanziellen Mittel für den Umbau auch selbst zusammenbringen können.

 

Da sich die Förderung auf barrierereduzierende Maßnahmen bzw. den Kauf umgebauter Wohnräumlichkeiten konzentriert, können Sie den Kauf Ihres Lift Reith Homeliftes, Treppenliftes oder Ihrer Hubbühne noch bequemer investieren.

 

Klicken Sie hier, um das Formular der KfW-Bankengruppe zur Beantragung des Zuschusses zu öffnen.

 

Wie hoch ist der Zuschuss?

 

Folgende Investitionszuschüsse können für den Umbau zum Standard "Altersgerechtes Haus" und der Durchführung von Einzelmaßnahmen bis max. 50.000 € pro Wohneinheit bewilligt werden:

 

  • Standard "Altersgerechtes Haus"

12,5 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit

 

  • Einzelmaßnahmen aus den Förderbereichen 1-7 zur Barrierereduzierung

10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 5.000 Euro pro Wohneinheit

 

Für alle Investitionszuschüsse gilt folgende Regelung:

 

Zuschussbeträge unter 200 Euro werden nicht ausgezahlt.

Bei 10 % der förderfähigen Kosten bei Einzelmaßnahmen, ergibt das einen Mindestbetrag der Baumaßnahme von 2.000 EUR.

 

Wem steht in Förderung zur Verfügung?

  • private Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen
  • Ersterwerber von barrierearm modernisiertem Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen. Kosten der barrierereduzierenden Umbaumaßnahmen müssen im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sein.
  • Mieter mit Zustimmung des Vermieters
  • Wohnungseigentümergemeinschaften

 

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • barrierereduzierende Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden
  • die Erweiterung bestehender Gebäude (z. B. Anbau eines Außenaufzugs)
  • den Ausbau vormals nicht beheizter Räume (z. B. Dachgeschossausbau)
  • die Umwidmung von beheizten Nichtwohnflächen (z. B. Gewerbe)
  • neue Wohneinheiten, die durch Erweiterung/Ausbau von Denkmalschutzgebäuden bzw. Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz entstehen

 

Nicht förderfähig ist die eigene Arbeitsleistung oder die Leistung privater Helfer. Dies beinhaltet das Material und den fachgerechten Einbau durch ein Fachunternehmen.

 

Die Durchführung der Maßnahme von einem Fachunternehmen ist Vorrausetzung für eine Förderung.

 

 

Beachten Sie, dass der der Zuschuss nicht mit dem KfW-Förderprogramm Altersgerecht Umbauen (159) kombiniert werden kann.

 

Der Zuschuss stellt nur eine Alternative zum Kredit 159 da.

 

Ebenso ist keine Verknüpfung mit Landesfördermitteln, die aus dem KfW-Förderprogramm 159 refinanziert werden, möglich.

 

Um Kosten zu senken, lässt sich der Zuschuss mit anderen Programmen der KfW kombinieren, z. B. mit dem Programm Energieeffizient Sanieren (151/152) oder dem Investitionszuschuss Energieeffizient Sanieren (430).

 

Nicht möglich ist die Kombination geförderter barrierereduzierender Maßnahmen dieses Programms

  • mit einer Förderung für die entsprechenden Maßnahmen gemäß Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (sog. Wohnriester)
  • mit der Förderung der sozialen Pflegeversicherung oder der privaten Pflege-Pflichtversicherung (inkl. der Beihilfe für Beamte
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