6 Millionen Euro Fördermittel für Barrierereduzierungen im Saarland

6 Millionen Euro Förderungen vom Land Saarland für barrierereduzierende Wohnraumanpassung

Zum 1. April 2017 wurde das Fördervolumen der Förderrichtlinie zur Barrierereduzierung in Bestandswohnungen bis Ende 2019 auf insgesamt sechs Millionen Euro vervierfacht. Dies haben die beiden Ministerien zur Anpassung von Wohnungen an die Bedürfnisse von älteren Menschen ins Leben gerufen. Zudem wurde auch die Förderung für Personen mit erheblichen oder außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Pflegegrad nach SBG XI optimiert.

 

Die Grundlagen des Förderprogramms des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und des Ministeriums für Finanzen und Europa haben wir für Sie im darauffolgenden Text kurz erläutert.

 

Durch die neue Förderung soll vermieden werden, dass Menschen mit eingeschränkter Mobilität aufgrund von baulichen Barrieren oder Einschränkungen ihr Wohnumfeld nicht verlassen müssen. Hierfür hat sich das Fördervolumen des Landes Saarland bis Ende 2019 auf insgesamt sechs Millionen Euro vervierfacht.

 

Auch wirkt sich die Nutzung der Förderung präventiv für den Umbau von Wohnungen aus, um drohende Barrieren für die Zukunft zu vermeiden bzw. diese langfristig zu reduzieren.

 

Es gelten die folgenden Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung in der Eigentumsförderung:

  • Einpersonenhaushalt: 19.500,- Euro netto/Jahr bzw. 28.857,- Euro brutto/Jahr
  • Zweipersonenhaushalt: 30.000,- Euro netto/Jahr bzw. 43.857,- Euro brutto/Jahr
  • Dreipersonenhaushalt: 37.500,- Euro netto/Jahr bzw. 54.571,43 Euro brutto/Jahr

 


Hier eine Darstellung der Fördermöglichkeiten vom Land Saarland.

Hierbei werden die Fördermengen für Neubau und Modernisierung verglichen:

 

Räumlicher Geltungsbereich

Fördergegenstand

 

Neubau

Modernisierung

Saarbrücken

 

5,40 €/m²

4,60 €/m²

Mittelzentren sowie die Verflechtungsbereiche der Landeshauptstadt Saarbrücken und der Mittelstadt Völklingen

 

5,10 €/m²

4,60 €/m²

Übrige Gemeinden

 

4,70 €/m²

4,20€/m²

Bei Barrierereduzierung + 0,50 €/m²
Bei Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 + 1,00 €/m²
Mietbindung, -obergrenzen (Eingangsmiete).

 

(Quelle: Übersicht über neue Förderrichtlinien Saarland)

 

>> Zur Übersicht (PDF)


Verschiedene Links als Hilfestellung:

 

Anträge können ab sofort gestellt werden: Zum Antragsformular (PDF)

>> Lesen Sie hier die relevanten Auszüge aus der Förderrichtlinie zu Vorraussetzungen, Grundlagen, Art, Umfang und Möglichkeiten der Förderung.

>> Hier geht es zu den Auszügen der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohnungsbauprogramms.

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