Wieder bis zu 25.000 € Förderzuschuss für behindertengerechten Umbau

Wie bereits in den vergangenen Jahren stellt das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landschaft und Verbraucherschutz wieder Kostenzuschüsse für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung.

 

Laut Mitteilung des Hessischen Ministeriums können vom Eigentümer oder von Angehörigen bewohnte Wohnungen mit einem Kostenzuschuss von 50 % bis zu maximalen Gesamtkosten von 25.000 € / Wohnung gefördert werden.

 

Die Zuschüsse für die einzelnen Maßnahmen sind so aufgeteilt, dass für den Umbau bzw. Einbau 

  • eines Homeliftes oder einer Hebebühne max. 6.000 Euro der genannten Gesamtsumme bereitgestellt werden können.

 

 

BITTE BEACHTEN SIE HIERZU UNBEDINGT:

  • Die Mittel werden nach sozialer Dringlichkeit vergeben
  • Es können nur Baumaßnahmen gefördert werden, die vor Bewilligung noch nicht begonnen wurden

 

Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Stadt, Gemeinde, Landkreis bzw. Kommune innerhalb des Landes Hessen.

 

Natürlich beraten wir Sie gerne individuell und unverbindlich zu Ihrem persönlichen Lifteinbau

unter 06681 96740-0 oder via E-Mail an info[at]lift-reith.de.

 

Zuletzt geändert am:


Zurück