Wieder bis zu 25.000 € Förderung für behindertengerechten Umbau vom Land Hessen

Fördermittel-Update:   Vollständige, förderfähige Anträge können nur noch bis Sonntag, den 30.10.2021 gestellt werden!!! (Stand: 30.09.21)

 

 

Auch für das Jahr 2021 stellt das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen wieder eine Förderung für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung.

 

Gefördert werden hierbei vom Eigentümer bzw. von Angehörigen bewohnte Wohnungen mit einem Zuschuss von 50 % der Kosten bis zu maximalen Gesamtkosten i. H. v. 25.000 Euro.

 

Die Einzelmaßnahmen sind begrenzt, sodass bis zu max. 5.000 Euro für den Anbau bzw. Einbau 

 

 

 bereitgestellt werden können.

 


 

BITTE BEACHTEN SIE:

Es werden nur Baumaßnahmen gefördert, die vor Bewilligung noch nicht begonnen wurden!!

 

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Stadt, Ihre Gemeinde, Ihren Landkreis bzw. Ihre Kommune innerhalb des Bundeslandes Hessens.

 

 


 

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