Treppenlifte von der Steuer absetzbar

Treppenlifte von der Steuererklärung absetzen

Schon gewusst??

 

Die Anschaffungskosten sowie die Kreditzinsen für einen Treppenlift können als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung eingetragen werden. 

 

Trotzdem wird ein zumutbarer Eigenanteil berechnet, welcher abhängig vom Einkommen, Familienstand sowie der Anzahl der Kinder ist. 

 

Die steuerliche Absetzbarkeit kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn das Einkommen des Pflegebedürftigen so hoch ist, dass er überhaupt eine Steuererklärung abgeben muss. Darüber hinaus muss eine medizinische Notwendigkeit vom Arzt für die Verwendung des Treppenliftes vorliegen.

 

 

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