Möglichkeiten der Bezuschussung für einen Behindertenaufzug

Möglichkeiten der Bezuschussung für einen Behindertenaufzug

Das Bedürfnis von vielen älteren und behinderten Personen ist es, möglichst lange im Eigenheim wohnen zu bleiben. Solch ein barrierefreier Umbau kann sehr kostspielig werden, wenn die Wohnung vorher nicht schon behindertengerecht geplant und umgebaut worden ist.

 

Um dann bei der Umsetzung des Umbaus nicht alleine dazustehen, kann die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000,-- € zahlen. Sollten mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt leben, so kann sich der Pflegekassen-Zuschuss auf bis 16.000,-- € erhöhen.

 

Den Pflegekassen-Zuschuss erhält man immer für je eine Maßnahme, die eine bestimmte gesundheitliche Einschränkung im Eigenheim verbessern oder erleichtern soll. So zum Beispiel kann ein Behindertenaufzug oder auch Treppenlift die Mobilität in den eigenen Räumlichkeiten wesentlich verbessern. Dazu kommt, dass Umbaumaßnahmen nur genehmigt und bezuschusst werden, wenn Sie dem aktuellen Hilfsbedarf des Pflegebedürftigen angemessen sind. Verändert oder verschlimmert sich die Situation des Pflegebedürftigen, kann er einen neuen Antrag für weitere Umbaumaßnahmen stellen.

 

Beispiele für bezuschusste Umbaumaßnahmen

  • Umbauten außerhalb der Wohnung (z. B. Behindertenaufzug, Plattformlift, Rollstuhllift)
  • Umbauten innerhalb der Wohnung (z. B. Behindertenaufzug, Rollstuhllift, Treppenlift)
  • Umbauten im Bad, in der Küche oder im Schlafzimmer
  • Umzugskosten, wenn die bereits vorhandene Wohnung nicht behindertengerecht umgebaut werden kann und der Umzug in eine andere Wohnung erforderlich ist

 

Folgende Voraussetzungen müssen für die Finanzierung erfüllt werden:

  • Eine Pflegestufe muss vorhanden sein
  • Durch den Umbau sollte die selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen erhalten und erleichtert werden
  • Genehmigung durch die Pflegekasse für den Zuschuss

 

Wann ist der richtige Zeitpunkt um einen Antrag zu stellen?

Der sogenannte „Antrag auf einen Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (§ 40 Abs. 4 SGB XI)“ empfiehlt sich vor Umbaubeginn zu beantragen, denn dann weiß man erst von Anfang an, wie viel Geld man von der Pflegekasse bekommt.

Andererseits ist es natürlich auch möglich die Bezuschussung erst nach dem Umbau zu beantragen. Beachten Sie dann in diesem Fall, dass Sie die quittierten Rechnungen der Handwerker der Pflegekasse aushändigen müssen.

 

Wo stellt man einen Antrag und welche Daten werden benötigt?

Der Antrag  wird bei der Pflegeversicherung gestellt. Das dazugehörige Antragsformular kann telefonisch bei der Pflegekasse angefordert werden.

 

Folgende Daten sind für den Antrag erforderlich:

  • Persönliche Daten des Pflegebedürftigen
  • Kontoverbindung des Pflegebedürftigen oder Kontoverbindung des Handwerksbetriebs, wenn die Rechnung direkt von der Pflegekasse bezahlt werden soll(Abtretungserklärung notwendig!)
  • Ausführliche Beschreibung der Baumaßnahme
  • Gründe für den dringenden Umbau
  • Adressen der ausführenden Handwerker
  • Information darüber, ob früher bereits wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezuschusst wurden

 

Welche Kosten werden zurückerstattet?

  • Gebühren für die Baugenehmigung
  • Lohn & Materialkosten
  • Beantragt werden können auch Zuschüsse für Neubauten, wenn Mehrkosten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen entstanden sind

 

Unser Fazit:

Es lohnt sich auf jeden Fall, solche Bezuschussungen zu beantragen und sich z. B. mit einem Behindertenaufzug den Alltag zu erleichtern und damit das geliebte Eigenheim umgänglicher zu gestalten.

 
 
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