Der Umbau für ein barrierefreies und altersgerechtes Eigenheim kann schnell kostenintensiv werden. Finanzielle Unterstützung bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durch ihre Förderprogramme. Im Jahr 2018 hat die KfW zusammen mit dem Bundesministerium wieder einen Pot von 75 Millionen € für die Unterstützung von Bauherren zur Verfügung gestellt.
Die Fakten zum neuen KfW-Zuschuss 455-B in Kürze:
- Zuschuss für Maßnahmen zur Reduzierung von Barriereren von bis zu 6.250 Euro pro Wohnung
- für alle, die Umbaumaßnahmen ihres Eigenheimes in Betracht ziehen oder umgebauten Wohnraum kaufen
- Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung = Zuschuss von 10 % der förderfähigen Investitionskosten/Antrag, höchstens jedoch 5.000 €
- Für Bauherren mit einer Eigenheim - Umbaumaßnahme innerhalb des KfW-Standards "Altersgerechtes Haus" = Zuschuss von 12,5 % der förderfähigen Investitionskosten/Antrag, höchstens jedoch 6.250 €
- Bezuschussung von förderfähigen Investitionskosten bis maximal 50.000 € pro Wohneinheit und Antragsminimum der Investitionskosten von mindestens 2.500 €
GRUNDVORAUSSETZUNG: Der Förderantrag muss vor Beginn des Bauvorhabens bei den KfW Banken gestellt werden!!
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen, Antragsdetails sowie zur Antragsstellung selbst können Sie auf der Webseite der KfW-Banken unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/ nachlesen.