Gesetzesentwurf für das Unterhaltsentlastungsgesetz in Planung

Gesetzesentwurf für das Unterhaltsentlastungsgesetz in Planung

Die Bundesregierung plant Angehörige von Menschen mit Behinderung bzw. von pflegebedürftigen Familienmitgliedern zukünftig finanziell zu entlasten. Das Bundesarbeits- und Sozialministeriums (BMAS) arbeitet bereits an einem entsprechenden Gesetzesentwurf des sogenannten "Unterhaltsentlastungsgesetz".

 

So sieht der Gesetzesentwurf gemäß aktueller Medienlage vor, dass erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 € auf das Einkommen der Angehörigen von pflegebedürftigen Familienmitgliedern zurückgegriffen werden könne. Den pflegenden Angehörigen würde so ein enormer Kostenpart abgenommen sowie auch eine große Entlastung in diesem Zusammenhang gewährt. Die Gespräche zum Unterhaltsentlastungsgesetzt innerhalb der Bundesregierung laufen derzeit aber noch.

 

Gerade im Hinblick auf den oftmals notwendigen barrierefreien Umbau des Eigenheims oder der genutzten Wohnung würde das erarbeitete Unterhaltsentlastungsgesetzt den Familien eine enorme finanzielle Unterstützung zukommen lassen.

 


 

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