Ein Treppenlift kostenlos, ist das möglich?

Mit dem Pflegekassen-Zuschuss und der kompetenten Beratung von Lift Reith zum kostenlosen Treppenlift

- Ja, das ist durchaus möglich!!

 

Dank des reformierten Pflegestärkungsgesetzes kann Ihnen die Pflegekasse bei nachweisbar vorliegendem Pflegegrad (früher Pflegestufe) einen Zuschuss von bis zu 4.000,-- Euro ermöglichen!

 

Die Vorstellung, in den eigenen vier Wänden alt werden zu können, haben durchaus die meisten Menschen. Da sich aber mit voranschreitendem Alter die eigene Mobilität einschränkt, sind ältere Personen häufig auf einen Treppenlift zur Überwindung der hauseigenen Stufen angewiesen. Der Erwerb eines Treppenliftes ist allerdings natürlich mit Kosten verbunden, welche die Betroffenen oftmals nicht eigenständig aufbringen können. Hierbei besteht als erste Möglichkeit, sich an die eigene Krankenkasse bzw. Pflegekasse zu wenden.

 

 

Voraussetzung der Krankenkasse für einen Treppenlift-Zuschuss

Seit dem 01. Januar 2017 gelten die im Pflegestärkungsgesetz 2 verankerten fünf Pflegegrade und lösen die bis dato gültigen drei Pflegestufen ab.
Wird pflegebedürftigen Personen durch die Pflegekasse ein Pflegegrad anerkannt, so können diese bei ihrer Krankenkasse einen finanziellen Zuschuss für barrierefreie Baumaßnahmen beantragen. Hierzu gehören u. a. auch Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren, welche ein Treppenlift idealerweise ermöglicht.

 

Bereits ab einem Pflegegrad 1 können Pflegeversicherte den Einbau eines Treppenliftes mit einem einmaligen Zuschuss i. H. von bis zu 4.000,-- Euro nutzen.

 

Dieser einmalige Zuschuss kann von der Pflegekasse im Rahmen der Realisierung einer altersgerechten Wohnraumanpassung ausgezahlt werden.

 

Übrigens:

Bei einem Ehepaar mit jeweils anerkannten Pflegegraden können insgesamt bis zu 8.000,-- Euro an Zuschüssen für die altersgerechte Wohnraumanpassung gewährt werden. Bei mehreren Pflegebedürftigen in ein und demselben Haushalt sogar bis zu 16.000,-- Euro.

 


Gerader Treppenlift Superglide im Innenbereich eines Einfamilienhauses

 

Beispielrechnung:

 

Ein neuer gerader Treppenlift für innen kostet bei uns ab 3.888,-- Euro.

Wenn Sie den Zuschuss von 4.000,-- Euro von der Pflegekasse bekommen kostet Sie der Treppenlift 0,- Euro und Sie haben noch 112,-- Euro übrig für andere Maßnahmen.

 

Wir, die Firma Lift Reith GmbH & Co. KG, sind einer der führenden deutschen Spezialisten für barrierefreies Wohnen. Zu unserem Portfolio zählen neben dem kompletten Service rund um das Thema Lifteinbau von Treppenliften, HomeliftenHubbühnen sowie Rollstuhlliften auch eine umfassende Beratung bis hin zur Planung, Ausführung und Wartung unserer Produkte – deutschlandweit zu fairen Preisen.

 

Gerne helfen wir Ihnen fachkundig bei der Auswahl Ihres idealen Treppenliftes und erstellen Ihnen hierzu das benötigte Angebot zur Einreichung an die Pflegekasse. Einen Musterbrief zum Thema Zuschuss Treppenlift finden Sie zum kostenlosen Downloaden und ausfüllen hier.

Dieser Service ist für Sie selbstverständlich kostenlos.

 

Erfüllen auch Sie sich den Traum vom sicheren und unabhängigen Verbleib in Ihrem Eigenheim und kontaktieren Sie noch heute unser versiertes Vertriebsteam:

 

Lift Reith GmbH & Co. KG

Thüringer Straße 28
36115 Hilders

 

Tel.: 06681 96740-0

Fax: 06681 96740-40
info[at]lift-reith.de

 

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