Auch für das 2020 stehen laut dem Hessischen Ministerium Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen wieder ein Zuschuss für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung.
Das Land Hessen fördert dabei vom Eigentümer oder Angehörigen bewohnte Wohnungen mit einem Zuschuss von 50 % der Kosten bis zu maximalen Gesamtkosten von 25.000 Euro.
Die einzelnen Maßnahmen sind begrenzt, so dass bis zu maximal 5.000 Euro für den Anbau bzw. Einbau
- von einem Personenaufzug oder
- von einem Treppenlift
bereitgestellt werden können.
BITTE BEACHTEN SIE:
Es können nur Baumaßnahmen gefördert werden, die vor Bewilligung noch nicht begonnen wurden!!
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Stadt, Ihre Gemeinde, Ihren Landkreis bzw. Ihre Kommune innerhalb des Bundeslandes Hessens.
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