Seit dem 18. September 2018 können Eltern das sogenannte Baukindergeld beantragen und sich so den Traum vom Eigenheim erfüllen.
Dank dieser neuen Zusatzförderung kann unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen der Erwerb oder Neubau einer Immobilie für Familien Wirklichkeit werden:
Wer ist begünstigt?
✔ Familien mit mindestens einem Kind ✔ das Kind muss bereits bei Beantragung geboren sein
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Für welches Kind kann beantragt werden?
✔ Kind darf nicht volljährig sein ✔ Kind lebt im selben Haushalt ✔ Eltern erhalten Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag
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Erwerbs- & Nutzungsanforderungen:
✔ Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung (eine weitere Immobilie darf zu diesem Zeitpunkt nicht im Besitz sein) ✔ Kauf oder Bau einer Immobilie ✔ Kaufvertragsabschluss / Erteilung der Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 (rückwirkend) und dem 31.03.2021
Zu beachtende Einkommensgrenzen:✔ maximal 90.000,-- Euro Haushaltseinkommen bei einem Kind plus zusätzlicher Freibetrag von 15.000,-- Euro für jedes weitere Kind
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Sofern Sie bereits Kinder haben können und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können Sie im besten Fall sogar von einem staatlichen Zuschuss in Höhe von 12.000,-- Euro / Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro) profitieren:
Anzahl Kinder |
Maximal Haushaltseinkommen |
Höhe Baukindergeld / Jahr |
Gesamthöhe Baukindergeld in 10 Jahren |
1 Kind | 90.000,-- Euro | 1.200,-- Euro | 12.000,-- Euro |
2 Kinder | 105.000,-- Euro | 2.400,-- Euro | 24.000,-- Euro |
3 Kinder | 120.000,-- Euro | 3.600,-- Euro | 36.000,-- Euro |
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► Detaillierte Informationen zum Baukindergeld erfahren Sie auch auf der Webseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Baukindergeld/
Alle o. g. Angaben wurden Stand 12.06.2019 eruiert. Wir geben keine Gewähr für die inhaltliche, rechtliche oder redaktionelle Richtigkeit und Umsetzbarkeit