Baukindergeld beantragen - das sollten Sie beachten

Baukindergeld beantragen so geht´s

Seit dem 18. September 2018 können Eltern das sogenannte Baukindergeld beantragen und sich so den Traum vom Eigenheim erfüllen. 

 

Dank dieser neuen Zusatzförderung kann unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen der Erwerb oder Neubau einer Immobilie für Familien Wirklichkeit werden:

 

 

  Wer ist begünstigt?

 

  ✔ Familien mit mindestens einem Kind

  ✔ das Kind muss bereits bei Beantragung geboren sein

 

 

 

Für welches Kind kann beantragt werden?

 

 Kind darf nicht volljährig sein

 Kind lebt im selben Haushalt

 Eltern erhalten Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag

 

 

  Erwerbs- & Nutzungsanforderungen:

 

  ✔ Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung

      (eine weitere Immobilie darf zu diesem Zeitpunkt nicht im Besitz sein)

  ✔ Kauf oder Bau einer Immobilie

  ✔ Kaufvertragsabschluss / Erteilung der Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 (rückwirkend) und dem 31.03.2021

 

 

Zu beachtende Einkommensgrenzen:

  ✔ maximal 90.000,-- Euro Haushaltseinkommen bei einem Kind plus zusätzlicher Freibetrag von 15.000,-- Euro für jedes weitere Kind

 

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Sofern Sie bereits Kinder haben können und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können Sie im besten Fall sogar von einem staatlichen Zuschuss in Höhe von 12.000,-- Euro / Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro) profitieren:

 

Anzahl

Kinder

Maximal

Haushaltseinkommen

Höhe

Baukindergeld / Jahr

Gesamthöhe

Baukindergeld in

10 Jahren

1 Kind 90.000,-- Euro 1.200,-- Euro 12.000,-- Euro
2 Kinder 105.000,-- Euro 2.400,-- Euro 24.000,-- Euro
3 Kinder 120.000,-- Euro 3.600,-- Euro 36.000,-- Euro
... ... ... ...

                         Mit dem Baukindergeld den Traum vom eigenen Haus erfüllen

 

► Detaillierte Informationen zum Baukindergeld erfahren Sie auch auf der Webseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Baukindergeld/

 

 

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Alle o. g. Angaben wurden Stand 12.06.2019 eruiert. Wir geben keine Gewähr für die inhaltliche, rechtliche oder redaktionelle Richtigkeit und Umsetzbarkeit

 
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