Ab 1. Januar 2020 - Änderungen im Angehörigen-Entlastungsgesetz

Ab dem 1. Januar 2020 tritt das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft

Die Änderungen bezüglich des Angehörigen-Entlastungsgesetzes wurden am 14. August 2019 vom Bundeskabinett beschlossen.

Ab dem 1. Januar 2020 werden Angehörige von pflegebedürftigen Kindern / Eltern nunmehr finanziell deutlich entlastet. 

 

Welche Änderungen beinhaltet das Angehörigen-Entlastungsgesetz?

Die Änderungen sehen vor, dass erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 € auf das Einkommen der Angehörigen von pflegebedürftigen Familienmitgliedern zurückgegriffen werden könne. Angehörigen, die die Pflege übernehmen, wird so ein enormer Kostenpart abgenommen.

 

Vor allem auch in Hinblick auf notwendige barrierefreie Umbaumaßnahmen des Eigenheims bzw. der genutzten Wohnung unterstützt das Angehörigen-Entlastungsgesetz Familien enorm.

 


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