Lift Reith mit uns bleiben Sie mobil | Behindertenaufzug diese Maße sollten Rollstuhlfahrer zu Barrierefreiheit beachten
Behindertenaufzug - diese Maße sollten Rollstuhlfahrer beachten
Die Maße von einem sogenannten Behindertenaufzug sind verbindlich vorgeschriebene Pflichtmaße, welche zur Beantragung von Förderungen oder Zuschüssen vereinheitlicht wurden.
Nachfolgende nennen wir Ihnen einige Kenngrößen damit auch Sie einen förderfähigen Behindertenaufzug anfragen können:
Normgerecht – behindertengerecht - Die Ableitungen nach DIN EN 81-70
Die DIN EN 81-70 umfasst neben grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Aufzugsrichtlinie auch Mindestvorgaben für die Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderung.
Darin beschrieben werden drei Kenngrößen von Aufzügen, welche unterschiedliche Zugänglichkeitsgrade für Rollstuhlfahrer bedienen. Der Zugänglichkeitsgrad sowie die Nutzungsmöglichkeit werden durch Abmessungen, räumliche und technische Eigenschaften bestimmt.
Fragen Sie jetzt Ihren Behindertenaufzug von Lift Reith an!!
Die Art des Rollstuhls ist maßgelblich für die benötigte Größe
Die Abmessungen und Eigenschaften von Rollstühlen werden in sogenannte Rollstuhlklassen unterteilt. Diese Rollstuhlklassen sind Maßstab für die benötigte Größe einer Fahrstuhlkabine.
Die Rollstuhlklassifizierung:
- Klasse A = handelsübliche Rollstühle nach der Richtlinie EN 12183 sowie elektrische Rollstühle nach EN 12184
- Klasse B = elektrische Rollstühle mit kleinen Rädern und spezieller Eignung für Innenbereiche
- Klasse C = elektrische Rollstühle speziell geeignet für den Straßenverkehr
Abmessungen von einem Behindertenaufzug
Neben der Rollstuhlklassifizierung orientieren sich die Abmessungen eines Behindertenaufzugs auch daran, ob neben dem Rollstuhlfahrer zusätzlich auch eine Begleitperson im Fahrstuhl mitfahren soll.
Mit den nachfolgenden Angaben geben wir Ihnen einen Überblick über die erforderlichen Abmessungen und Kriterien, die für die Installation eines Behindertenaufzuges in einem öffentlichen Gebäude gelten:
Rollstuhlklasse A: zul. Gewicht bis 450 Kg
- Breite der Kabine: 1.000 mm
- Tiefe der Kabine: 1.250 mm
Rollstuhlklasse B: zul. Gewicht bis 630 Kg
- Breite der Kabine: 1.100 mm
- Tiefe der Kabine: 1.400 mm
Rollstuhlklasse C: zul. Gewicht bis 1.275 Kg
- Breite der Kabine: 2.000 mm
- Tiefe der Kabine: 1.400 mm
Sie erreichen uns telefonisch unter: 06681 96740-0 Oder gerne auch elektronisch an: info[at]lift-reith.de |
Lift Reith GmbH & Co. KG |