Zeigen Sie Mut zum Widerspruch - Was tun bei einer Ablehnung der Krankenkassen von Leistungen?

Zeigen Sie Mut zum Widerspruch - Was tun bei einer Ablehnung der Krankenkassen von Leistungen?

Nicht immer erklären sich Krankenkassen dafür bereit, eine entsprechend beantragte Leistung zu bezahlen. Oftmals sind Reha-Anträge oder auch Spezialleistungen, die vom vorgesehenen Standardprogramm abweichen, wie z. B. ein teures Hörgerät oder auch eine Behandlung in einer Spezialklinik, betroffen.

 

Bei einer Ablehnung des Antrages haben Versicherte vier Wochen Zeit einen schriftlichen Widerspruch einzulegen. Die Stiftung Warentest berichtet, dass etwa jeder dritte Widerspruch erfolgreich ist.

 

 

Beachten Sie, dass ein Widerspruch nicht per Telefon oder E-Mail gültig ist.

 

 

Auch auf mündliche Aussagen sollten sich Patienten nicht verlassen oder sich auch nicht zum Zurückziehen des Widerspruchs überreden lassen. Heutzutage sind Streitereien zwischen den Krankenkassen und Versicherten keine Seltenheit mehr. Des Öfteren geht es dabei um die Bewilligung von Hilfsmitteln, wie Rollstühlen, Hörgeräten oder auch um Rehabillitationsmaßnahmen.

 

Die Krankenkassen verlassen sich dann meistens auf eine Entscheidung vom Medizinischen Dienst der Krankenkassenversicherung (MDK).

Oftmals flößt dann die Versicherung den Patienten ein, dass sie weisungsgebunden an den MDK sind. In Wirklichkeit handelt es sich bei dem MDK-Gutachten nur um eine Empfehlung. An diese Empfehlung sind die Krankenkassen aber nicht gebunden.

 

Der Antrag ist nach drei Wochen genehmigt

Um einer Ablehnung zu widersprechen, sollten sich betroffene Versicherte das MDK-Gutachten zusenden lassen und dies beim Widerspruch mit einreichen. Hierfür haben Patienten ein Recht auf Akteneinsicht. Hilfe findet man bei Selbsthilfegruppen, bei der unabhängigen Patientenberatung Deutschland oder bei Verbraucherzentralen.

 

Sollte der Widerspruch von der Krankenkasse abgelehnt werden, ist nur noch der Gang vor das Sozialgericht die letzte Lösungsmöglichkeit. Um diesen Schritt zu veranlassen haben Versicherte wiederum vier Wochen Zeit. Dieses Verfahren sollte aufgrund der Komplexität des Sozialrechtes am Besten mit Hilfe eines Rechtsbeistandes durchgeführt werden.

 

Wenn Patienten das Gefühl haben, dass die Bearbeitung sehr lange dauert oder sich die Krankenkasse Rechte vorenthält, kann man Beschwerden bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bundesversicherungsamt in Bonn, melden.

 

Unser Tipp:

Bitten Sie Ihre Ärzte dazu, aussagefähige Verordnungen und Atteste zu verfassen, damit die medizinischen Befunde und die Lebenssituation für die Krankenkasse genau nachvollziehbar sind.

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