Sozialverband VdK fordert mehr Barrierefreiheit

Sozialverband VdK fordert mehr Barrierefreiheit

Anlässlich des Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung, der am 03. Dezember stattfand, möchte der VdK in allen Lebensbereichen volle Gleichstellung für Menschen mit Behinderung erreichen sowie ein selbstverständliches Miteinander ermöglichen.

Einige Fortschritte konnte die Bundesregierung schon durch das letzte verabschiedete Bundesteilhabegesetz erreichen. Bei diesem Gesetz sieht der VdK eine Nachbesserung für notwendig. Das Recht auf die freie Wahl des Wohnsitzes darf nicht an Kostengründen scheitern. Besonders Menschen mit einer Behinderung wollen selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben. Dafür muss aber die finanzielle Unterstützung sichergestellt werden und es müsste deutlich mehr barrierefreie Wohnungen geben. Auch das Programm „Altersgerecht umbauen“ der KfW-Förderbank muss ausgeweitet bzw. erhöht werden. In diesem Jahr war die Nachfrage so hoch, dass die Mittel bereits zur Jahresmitte ausgeschöpft waren.

Trotz des neuen Bundesteilhabegesetzt ist die Eingliederung von Menschen mit Behinderung noch nicht zufriedenstellend. Zusätzlicher Handlungsbedarf besteht in der Barrierefreiheit. Bisher wurde hier auf Freiwilligkeit gesetzt. Nicht nur staatliche Bereiche sondern auch private Dienstleistungen wie z. B. Ärzte, Einzelhändler oder Gastwirte sollten sich für Barrierefreiheit verpflichten müssen. Aus diesem Grund sollte das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz überarbeitet werden, damit auch private Anbieter klare Vorgaben zur Barrierefreiheit gesetzt bekommen.

Auch bei der schulischen Inklusion sieht der Sozialverband VdK großen Nachholbedarf. Es gibt immer noch kein verbindliches Gesamtkonzept für „Inklusive Bildung“, dass die UN-Behindertenrechtskonvention zur Umsetzung dieses Rechtsanspruchs von Deutschland eingefordert hat.

Aber auch in der Arbeitswelt sieht es nicht besser aus. Knapp 100.000 Arbeitgeber von 156.000 Arbeitsgeber insgesamt zahlen die Ausgleichsabgabe, weil sie die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen im Unternehmen nicht erfüllen. Hierzu sollten gezielt Programme angeboten werden, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderung in Festanstellung vermitteln oder deren Arbeitsplätze in Unternehmen nach einer Krankheit oder einem Unfall im Betrieb erhalten.

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