Soziale Wohnraumförderung - Bauprogramm 2017

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz setzte auch in diesem Jahr wieder alle hessischen Mitbürger darüber in Kenntnis, dass die Landesregierung in Zusammenarbeit mit der WiBank in den nächsten Jahren verstärkt Fördermittel für die Soziale Wohnraumförderung zur Verfügung stellen wird.

 

Für das Jahr 2017 stehen somit Förderdarlehen für den Mietwohnungsbau, die Modernisierung von Mietwohnungen, für Studentisches Wohnen und auch ein Programm für Wohnräume des Kommunalinvestitionsprogramms bereit.

 

Über diese Darlehen hinaus werden auch Finanzierungszuschüsse gewährt, welche 

  • in den Programmen Mietwohnungsbau und Studentisches Wohnen 10 % der Darlehenssumme sowie
  • im Programm Modernisierung 5 % der Darlehenssumme betragen.

 

Diese Finanzierungszuschüsse werden allerdings nur in Verbindung mit einem Darlehen gewährt.

 

Um derartige Anmeldungen vornehmen zu können, müssen sich Interessenten für geplante Bauvorhaben bis zum Stichtag 20. März 2017 mit dem jeweils zuständigen hessischen Landkreis in Verbindung setzen.

 

Eine kostenlos downloadbare Antragsmappe hierzu finden Sie auf der Webseite der WI Bank unter nachfolgendem Link:

https://www.wibank.de/wibank/mietwohnungsbau-fuer-mittleres-einkommen/soziale-wohnraumfoerderung--mietwohnungsbau-fuer-mittlere-einkommen/385370

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