Neues Förderprogramm in Rheinland-Pfalz verfügbar

Neues Förderprogramm für Rheinland-Pfalz

Durch eine erhöhte Nachfragestruktur im Wohnungsmarkt wurde das neue Förderprogramm  „Barrierefreies Wohnen in Orts- und Stadtkernen“ ins Leben gerufen.

Außerdem soll das Förderprogramm der Erhaltung und Stärkung innerörtlicher Zentren und der Förderung der Baukultur dienen.

 

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Es werden Bauvorhaben gefördert, die mind. 60 % aus Wohnbaufläche bestehen. Das bedeutet, dass 40 % der Flächen für Büros oder sonstige Dienstleistungen genutzt werden können.

Die einzelnen Förderprojekte müssen mindestens drei abgeschlossene Wohnungen haben sowie eine barrierefreie Errichtung sollte im Vordergrund stehen.

Gefördert werden können auch Wohnungen, die der DIN 18040-2 entsprechen oder die durch bauliche Maßnahmen barrierefreies Wohnen ermöglichen. Diese bauliche Maßnahme sollte aber nicht den Bestimmungen der Landesbauordnung unterliegen.

 

Wer kann die Förderung nutzen?

Das neue Förderprogramm richtet sich an Projektträger, wie z. B. private Investoren, Wohnungsbaugesellschaften oder auch Kommunen.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Pro Quadratmeter Wohnfläche werden max. 2.500,00 € gefördert, die begrenzt auf max. 40 % der förderfähigen Kosten sind.

Ein zusätzlicher Zuschuss von bis zu 5.000,00 € kann für barrierefreie Wohnungen gezahlt werden.

Es werden zum einen die Bau- und Modernisierungskosten angerechnet, zum anderen aber auch die Vorbereitungsmaßnahmen.

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