Neuer Pflegegradrechner 2017

- Pflegegrade selbst errechnen

Ab 2017 werden die bisherigen Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Mit dem Pflegegradrechner des Internetportals www.nullbarriere.de (deutschlands größtem und informativstem Portal für die Belange von Menschen mit Handicap) können Sie unverbindlich ermitteln, wie sich das neue System auch auf Ihre Situation auswirken kann.

 

 

Die Module des neuen Pflegegradsystems

Ab 2017 wird bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit eine völlig neue und damit ganzheitliche Betrachtung von Pflegebedürftigen mit all ihren körperlichen, kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen eingeführt.

 

Die Festlegung des Pflegegrades erfolgt künftig anhand von 6 unterschiedlichen Begutachtungsbereichen. Das "Neue Begutachtungsassessment" (NBA) fasst diese Bereiche als sogenannte Module zusammen. Für jedes Modul wird ein gesonderter Punktwert ermittelt, der in die spätere Festlegung des Pflegegrades einfließt.

Neben den sechs Bewertungsmodulen, die für Berechnung relevant sind, wird es 2 weitere Module geben. Die Module 7 und 8 werden jedoch nicht für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit herangezogen, sondern ermöglichen den PflegeberaterInnen, die Pflegebedürftigen in Bezug auf weitere Angebote oder Sozialleistungen zu beraten oder einen individuellen Versorgungsplan zu erstellen. Für die Pflegekräfte enthalten sie Informationen für eine individuellere Pflegeplanung.

 

 

Die Module und ihre Gewichtung

Tabelle 1: Module für die Feststellung des Pflegegrades
Modul Nr. Modul-Bezeichnung Aktivitätsbereich Gewichtung
1 Mobilität Aufrichten im Bett, Sitzposition und umsetzen, Fortbewegen in der Wohnung, z.B. vom Bett ins Badezimmer und Treppensteigen 10 Prozent
2 oder 3
(höherer
Wert zählt)
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Personen erkennen, zeitliche und örtliche Orientierung, Erinnern an Ereignisse, Entscheidungen im Alltagsleben treffen u.a.
Verhalten und psychische Problemlagen wie Verhaltensauffälligkeiten, nächtliche Unruhe, Wahn und Ängste, inadäquate Handlungsweisen usw.
15 Prozent
4 Fähigkeit zur Selbstversorgung Körperpflege, Toilettenbenutzung, Anziehen, Essen und Getränke bereiten usw. 40 Prozent
5 Bewältigung von Krankheits- und therapiebedingten Anforderungen/Belastungen Hilfeaufwand bei Medikation, Wundversorgung, häuslichen Therapiemaßnahmen, Arzt- und Einrichtungsbesuche usw. 20 Prozent
6 Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte z.B. Pläne machen, sich beschäftigen, Kontaktpflege im und außerhalb des eigenen Haushalts 15 Prozent
7 und 8 Außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung Diese Bereiche werden vom Gesetzgeber als nicht relevant für die Berechnung angesehen, dienen jedoch PflegeberaterInnen und -diensten zur Orientierung.  

 

 

Die Punkte und ihre Bedeutung

Nachdem die Begutachtung erfolgt ist, werden die Werte aus den Modulen zu einem Gesamtpunktwert zusammen geführt, der für die Festlegung des Pflegegrades maßgebend ist.

Tabelle 2: Punktzahl und Pflegegrad
Gesamtpunkte 12,5 bis 26,99 27 bis 47,49 47,5 bis 69,99 70 bis 89,99 90 bis 100
Pflegegrad 1 2 3 4 5
Kinder bis zum Alter von 18 Monaten werden nach Ermittlung der Punktzahl in den Grad eingestuft, der über dem gemäß Punktzahl ermittelten liegt.

 

Per Anklicken auf das nachfolgende Bild gelangen Sie direkt auf die Webseite von Nullbarriere und zum Pflegegradrechner - Tool:

 

Pflegegradrechner 2017 von Nullbarriere

 

[Urheber Beitrag und Pflegegradrechner: © HyperJoint GmbH / www.nullbarriere.de ]

Zuletzt geändert am:


Zurück