Kostenzuschüsse für die Förderung des behindertengerechten Umbaus 2016

Wie das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landschaft und Verbraucherschutz mitteilte, werden im Jahr 2016 im Rahmen der zweiten Tranche erneut Fördermittel für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung stehen.

 

Nach den Richtlinien können vom Eigentümer oder Angehörige bewohnte Wohnungen mit einem Kostenzuschuss von 50 % der Kosten bis Maximum Gesamtkosten von 25.000 Euro je Wohnung gefördert werden.

 

Die einzelnen Maßnahmen sind begrenzt, sodass

  • für den Umbau bzw. Einbau eines Bades und einer Küche jeweils bis zu 5.000 Euro,
  • für den Lift / Aufzugseinbau 6.000 Euro
  • und alle anderen förderfähigen Einzelmaßnahmen bis zu 2.500 Euro bereitgestellt werden können.

 

Zu beachten ist, dass nur Maßnahmen gefördert werden können deren Bau vor Bewilligung noch nicht begonnen wurde.

 

Für nähere Informationen diesbezüglich bitten wir Sie, sich mit Ihrem zuständigen Landkreis bzw. Fachdienst Bauen und Wohnen in Verbindung zu setzen.

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