Freistaat Sachsen - Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2017 – Lieblingsplätze für alle

Selten sind Apotheken barrierefrei. Mit den Lift - Produkten von Lift Reith kann Barrierefreiheit in einer Arztpraxis oder Apotheke geschaffen werden

Auch in diesem Jahr ermöglicht der Freistaat Sachsen wieder Fördermittel für barrierefreies Bauen 2017 im Rahmen des Investitionsprogramms "Lieblingsplätze für alle". Dieses Förderprogramm umfasst für das Jahr 2017 ein Fördervolumen von 2,5 Millionen Euro.

 

Die Fördersumme pro Landkreis bzw. kreisfreier Stadt teilt sich wie folgt auf:

  1. 1.) einheitlicher Sockelbetrag plus
  2. 2.) ein Zusatzbudget, welches sich anhand der Anzahl an Menschen mit Schwerbehinderung in dem jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt berechnet

 

 

 

Wer wird gefördert?

Mit diesen Fördermitteln sollen auch Menschen mit Behinderung die Möglichkeit haben, öffentliche Einrichtungen, wie Kultur-, Gastronomie-, Freizeit-, Bildungs- und/oder Gesundheitsstätten, barrierefrei betreten zu können, wenn in diesen bis dato Barrieren betreffend der Zugänglichkeit bestanden.

 

Wer wird nicht gefördert?

Öffentlich kommunale Gebäude, die öffentliche Infrastruktur, wie auch öffentliche Aufgabenträger können diese Fördermittel nicht beantragen.

Ausnahmen bilden - lediglich nach Freigabe - freiwillige (Zusatz-)Angebote.

 

Was wird gefördert?

  • Barrierefreie Zugänge (wie Hublifte, Rollstuhllifte oder auch Treppenlifte)
  • Behindertengerechte Sanitäranlagen
  • Orientierungshilfen für blinde und sehbehinderte Personen

 

 

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» Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich unter 06681 96740-0 oder klicken Sie hier für unser Kontaktformular 

 

 

Bitte beachten Sie unbedingt vor Umsetzung Ihres Vorhabens:

  1. 1.) Antragsunterlagen bei Ihrem zuständigen Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt einreichen
  2. 2.) Entscheidung über die konkrete Fördermittelvergabe durch Landkreis bzw. Stadt abwarten

• diese erfolgt oft auch in enger Absprache mit Behindertenbeauftragten und Behindertenbeiräten

  1. 3.) Nach Eingang der Förderbewilligung können Sie Ihr Vorhaben bis spätestens Ende 2017 umsetzen.
  • • bitte denken Sie beim Verwendungsnachweis auch an Vorher-Nachher-Fotos

 

Die detaillierte Bekanntmachung zum Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2017 »Lieblingsplätze für alle« des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz vom 27. Oktober 2016 finden Sie nachfolgend:

Bekanntmachung Freistaat Sachsen Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2017 »Lieblingsplätze für alle«

 

Ansprechpartner Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen

Ansprechpartner Landkreis/kreisfreie Stadt

 

[Urheber der Webseitenlinks und Beitragsinhalte: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz / www.soziales.sachsen.de]

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