Freistaat Bayern fördert barrierefreies Neubauen und Modernisieren mit bis zu 10.000 Euro

Bundesland Bayern fördert barrierefreies Neubauen und Umbauen mit bis zu 10.000 €

Bei dieser Maßnahme handelt sich um einen einmaligen, wie auch einkommensabhängigen Zuschuss für das barrierefreie Bauen. Mit den dabei ausgeschütteten leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro möchte der Freistatt die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms fördern. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen. 

 

Das bayrische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr benennt auf seiner Webseite www.stmi.bayern.de in diesem Zusammenhang die folgenden Angaben:

 

 

 

"Für eine Förderung kommen beispielsweise folgende Maßnahmen in Frage:

  • Umbau einer Wohnung (behindertengerechter Wohnungszuschnitt mit ausreichenden Bewegungsflächen, Schwellenabbau, zum Beispiel an den Zugängen zu Terrassen, Loggien oder Balkonen)
  • Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen (zum Beispiel Schaffung bodengleicher Duschplätze oder Einbau von Stütz- und Haltesysteme)
  • Einbau solcher baulichen Anlagen, die die Folgen einer Behinderung mildern (zum Beispiel ein Aufzug oder eine Rampe für Rollstuhlfahrer, Nachrüstung von automatischen Tür-, Tor-, oder Fensterantrieben, Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation wie taktile Markierungen oder ergänzende Beschriftungen mit Braille- oder Reliefschrift).

 

Da die Mittel im Allgemeinen nicht für alle berechtigten Antragsteller ausreichen, richtet sich die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge. Die Fördermittel für Eigenwohnraum sind beim Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt zu beantragen. Anträge für Mietwohnraum bearbeiten die Regierungen beziehungsweise die Landeshauptstadt München oder die Städte Augsburg und Nürnberg. Diese Stellen erteilen auch nähere Auskünfte und sind bei der Antragstellung behilflich. Wichtig bei einer Antragstellung ist, dass vor Bewilligung der Fördermittel mit der Baumaßnahme nicht begonnen werden darf."

Nähere Informationen zu den Förderungen der bayrischen Städte und Gemeinden sowie betreffend der Antragsstellung erhalten Sie unter www.stmi.bayern.de.

 

Im Folgenden möchten wir Ihnen des Weiteren einige Publikationen des bayrischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr an die Hand reichen:
 

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