Förderungen und Zuschüsse verbinden und zweifach profitieren

Wer bei der Planung eines barrierefreien Umbaus auf eine Finanzierung zurückgreifen möchte, kann die Unterstützung seitens des Staates nutzen. Dieser fördert derartige Umbauten u. a. mit Unterstützung der KfW-Förderbanken.

 

Nicht nur Privatpersonen können hiervon profitieren. Auch Gemeinden und Kommunen haben in den meisten Fällen die Chance auf die Nutzung spezieller Förderprogramme.

Besonders interessant ist eine Kopplung von Fördermaßnahmen aus den Gebieten des altersgerechten Umbaus und der Sanierung unter energetischen Gesichtspunkten. Aber auch der Erwerb einer altersgerechten, sanierten Immobilie kann mit KfW-Mitteln finanziert werden. Zu beachten ist, dass nicht jede Fördermaßnahme nach Wahl kombinierbar ist.

 

Zulässig ist nur eine Zusammenfügung von KfW-Darlehen mit anderen Zuschüssen oder Krediten, wenn diese die Summe von förderfähigen Aufwendungen nicht überschreitet. Wirtschaftlich sinnvoll ist bei der altersgerechten Sanierung, die als Vorsorgemaßnahme dient, eine Kombination mit Programmen aus dem Bereich des energetischen Sanierens. Wer dies in Anspruch nimmt profitiert gleich doppelt. Einer Wertsteigerung der eigenen Immobilie steht somit nichts mehr im Wege.

 

Möglichkeit zur Kombination

Den Grundstein hierfür bildet der Kredit Programm 159 für einen altersgerechten Umbau. Unter dem Programm 455  „Altersgerecht Umbauen“ findet man die Zuschussvariante der KfW-Bank, bei welcher für Einzelmaßnahmen ein maximaler Zuschuss

 

  • von 5.000 € je Wohneinheit oder
  • bis zu 6.250 € für ein vollständig, barrierearmes Wohnumfeld

 

gilt.

 

Eine sehr ansprechende Kombination ergibt sich mit den Krediten aus dem Bereich „Energieeffizient Sanieren“ (Programm 151 oder 152). Diese finden Privatpersonen unter der Programmnummer 430.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Förderprodukte ist eine Baubegleitung (Programm 431). Kombinierbar ist zudem auch ein Ergänzungskredit (Programm 167) für die Umrüstung der Heizungsanlage auf erneuerbare Energien.

 

 

Bis zu 4.000 € von der Pflegekasse

Mit dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes vom 1. Januar 2015 sind nicht nur die Zuschüsse für Pflegehilfsmittel gestiegen, sondern auch die die Zuschüsse für Umbaumaßnahmen in der häuslichen Pflege.

 

In diesem Fall werden nun bis zu 4.000 € pro Maßnahme gefördert.

 

Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Webseite unter  http://bit.ly/2pzJvyS

 

 

Welche Kredite nicht kombiniert werden können

Nicht gefördert werden grundsätzlich altersgerechte Sanierungsarbeiten an Ferien- und Wochenendhäusern. Eine Inanspruchnahme von Krediten aus anderen Förderprogrammen von Bund und Ländern für eine bereits geförderte Maßnahme ist ebenso wenig möglich, wie eine Kombination des Zuschusses des KfW Programmes 455 und Förderkredites des KfW Programm 159 für das gleiche Bauvorhaben.

 

Sofern eine Kombination von Zuschüssen durch Drittanbieter eine Option ist, dürfen diese 10 Prozent der förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Ansonsten wird der Zuschussbetrag der KfW anteilig gekürzt.

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