Entlastung für pflegende Angehörige durch einen Alltagsbegleiter

Pflegenden Angehörigen bleibt oft wenig Zeit und Raum für eigene Bedürfnisse, da die Pflege einen großen Zeitaufwand mit sich bringt. Um aber auch weiterhin physisch und psychisch fit zu bleiben, sollten Angehörige Unterstützung annehmen. Hierbei kann ein Alltagsbegleiter eine große Hilfe sein.

 

Grundsätzlich kann jeder einen Alltagsbegleiter beauftragen, muss aber jedoch die Kosten selbst tragen, sofern kein Pflegegrad vorliegt.

Anfangs wurden die Kosten für eine Pflegeassistenz anteilig nur für Menschen mit Demenz/Alzheimer von der Pflegekasse übernommen.

 

Nachdem das neue Pflegestärkungsgesetz im Jahr 2015 in Kraft getreten ist, haben nun alle Pflegebedürftige einen Anspruch auf eine Betreuung durch einen Alltagsbegleiter. Dies dient nicht nur den betroffenen Patienten sondern entlastet auch den pflegenden Angehörigen.

 

 

Was ist ein Alltagsbegleiter und welche Aufgaben hat er?

 

Bei dieser Entlastung geht es nicht um die pflegerische Hilfe im Alltag sondern vielmehr um die Begleitung, Förderung und Beschäftigung der pflegebedürftigen Person. Dabei ist es auch wichtig, dass die Chemie zwischen Betreuer und den zu Betreuenden stimmt.

 

Ganz verschieden sind die Aufgaben, da diese von der pflegebedürftigen Person abhängen. Bettlägerige Menschen haben zum Beispiel andere Ansprüche als Menschen mit Demenz.

 

Alltagsbegleiter haben die Aufgabe ältere Menschen zu betreuen und zu aktivieren. Dadurch soll die Lebensqualität gesteigert werden, aber auch der psychische und physische Zustand der Betroffenen verbessert werden.

 

Hier eine kleine Zusammenstellung über die Aufgabengebiete:

  • Begleitung der zu betreuenden Person zum Friseur, Ämtern, Ärzten oder Veranstaltungen usw.
  • Singen, basteln, vorlesen, kochen, backen oder Bewegungsübungen
  • Hilfe im Haushalt und im Garten
  • Gespräche führen
  • Beratung über Hilfeangebote, Essen auf Rädern oder Therapiemaßnahmen
  • und viele mehr…..

 

Besonders muss bei den Betreuungsaufgaben darauf geachtet werden, dass der Patient einen Nutzen davon hat und auch auf die Wünsche der Betroffenen eingegangen wird.

 

 

Wie kann ich Kontakt zu einem Alltagsbegleiter aufnehmen?

 

Eine Vermittlung wird sehr verschiedenen behandelt.

 

An folgenden Anlaufstellen können Sie sich informieren:

 

 

Wer hat Anspruch auf einen Alltagsbegleiter?

 

Grundsätzlich kann jeder einen Alltagsbegleiter einsetzten.

 

Wer aber die Unterstützung von der Pflegekasse annehmen möchte, benötigt ein Pflegegrad 1-5.

Zuletzt geändert am:


Zurück