Bausparkassen kündigen Bausparverträge

Bausparkassen kündigen Verträge von Bausparern

Ehemals versprachen Bausparkassen ihren Kunden drei bis vier Prozent Zinsen, wenn diese frühzeitig einen Bausparvertrag abschließen. Doch die aktuell andauernde Niedrigzinsphase bringt die Kassen in Bedrängnis. Einen Ausweg sehen die Kassen im Kündigen dieser Verträge.

 

Dies ist laut dem Bundesgerichtshof (BGH) rechtens, wenn die gut verzinsten Verträge seit zehn Jahren zuteilungsreif sind, selbst wenn der Vertrag noch nicht voll bespart ist.

 

Um die Problematik verstehen zu können, muss man die Funktionsweise von Bausparverträgen kennen.  Der Bausparer zahlt in den ersten Jahren einen Teil der Bausparsumme selbst – die sogenannte Sparphase.

Ist diese erreicht (meist zwischen 40 und 60 %), gilt der Vertrag als zuteilungsreif.

 

Anschließend beginnt die Darlehensphase. Der Kunde kann sich sein Erspartes sowie ein Darlehen auszahlen lassen, auf welches er der Bausparkasse Zinsen zahlt.

 

>>Aktuell gibt es in Deutschland circa 30 Millionen Bausparer und schätzungsweise 260.000 Verträge wurden bereits von den Kassen gekündigt. <<

 

Dieses Darlehen wird von immer weniger Kunden genutzt. Stattdessen wird die Sparphase ausgenutzt, um Zinsen von drei oder vier Prozent zu kassieren. Die aktuell anhaltende Niedrigzinsphase bringt die Kassen in Zugzwang, da hohe Zinsen versprochen wurden, diese aber nicht erwirtschaftet werden können.

 

Dieses Verhalten widerspricht dem eigentlichen Sinn eines Bausparvertrags, entschieden die Richter.

Deswegen ist es den Bausparkassen jetzt möglich Verträge zu kündigen, selbst wenn die vollständige Bausparsumme noch nicht erreicht ist.

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