Absetzbarkeit von Kosten für Vorsorge-Checks

Kosten eines Gesundheits-Checks steuerlich absetzen

Arztkosten als Betriebsausgaben

Doch es gibt einen relativ einfachen Ausweg für den Versicherten nicht erstattungsfähige Leistungen des Arztes zu umgehen – Arztkosten als Betriebsausgaben.

Wird ein leitender Angestellter von seiner GmbH zur Vorsorgeuntersuchung zum Arzt geschickt, kann dies von der GmbH als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Nach H 19.3. LStH (amtliches Lohnsteuer-Handbuch) zählen Vorsorgeuntersuchungen leitender Angestellter nicht zum Arbeitslohn und somit braucht der Geschäftsführer von der Versicherung nicht erstattungsfähige Leistungen nicht privat zu zahlen.

 

Rechtswesen

Hierbei beruft sich die Finanzverwaltung auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17.09.1982 (BStBl 1983 II S 39). Dieses Urteil wurde auch in jüngerer Vergangenheit immer wieder von den Finanzgerichten bestätigt. Aufwendungen des Arbeitgebers für die Gesundheitsvorsorge zählen nicht zum Arbeitslohn. Erfolgen die Untersuchungen zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf- oder Stoffwechselerkrankungen sowie der Krebsvorsorge in eigenbetrieblicher Interesse, zählen diese nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn erklärt das Finanzgericht Düsseldorf (Urteil vom 30.09.2009, 15 K 2727/08).

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