Musterbriefe, Musteranschreiben, Hilfestellungen und mehr

Der Bürokratie-Dschungel, den Pflegebedürftige bewältigen müssen, äußert sich oftmals als "Fass ohne Boden".

Um hier eine Hilfestellung zu geben, finden Sie im Folgenden beispielhafte Musterbriefe zum Thema Pflege und mehr.

 

BITTE BEACHTEN SIE:

Die Inhalte dieses Internetauftritts sowie der hier aufgeführten Musterbriefe & Checklisten wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Gewissen erstellt.

Dennoch übernimmt der Anbieter dieser Webseite keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Angaben und Inhalte.


Musterbriefe zur Antragstellung eines Treppenliftes bei der Pflegekasse

 

Um einen Antrag bei der Pflege- bzw. Krankenkasse für einen Zuschuss für den Einbau eines Treppenliftes zu stellen, sollten Sie bei der formalen Antragstellung einige Formulierungen beachten. In diesem Ratgeber finden Sie alle hilfreichen Informationen rund um die Antragsstellung, wie auch Musterbriefe für die Bezuschussung Ihres Treppenliftes.

 

Formsachen bei der Antragsstellung

 

Um nutzlosen Schriftverkehr zwischen Ihnen und Ihrer Pflege- bzw. Krankenkasse zu entgehen und die Beantragung möglichst problemlos abzuwickeln, sollten Sie folgende Formalien berücksichtigen:

 

  • einen Antrag zur Pflegestufe bei der jeweiligen Pflegekasse stellen
  • Einholung eines Angebotes über den Kauf und die Installation eines Treppenliftes
  • Den "Antrag auf finanziellen Zuschuss zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ der Pflegekassen ausfüllen

 

oder

 

  • Formale Antragstellung mit Betreff/Bezeichnung des formellen Antrages etc.

 

 

Die formlose Antragstellung

 

Bei der jeweiligen Pflegekasse ist der formlose Antrag schriftlich abzugeben und muss in die Richtung einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme ausgedrückt werden.

In diesem Schreiben sollte daher klar hervorgehen, aus welchem Grund Sie auf den Treppenlift angewiesen sind.

 

Außerdem sollten Sie ein Angebot,  ein zusätzliches Vergleichsangebot sowie auch Fotos der örtlichen Gegebenheiten anfügen, sodass klar ersichtlich wird, warum die Durchführung des Einbaus eines Treppenliftes Ihre selbstständige Lebensführung verbessert. Durch diese Angaben bringen Sie nicht nur die Bearbeitungszeit und die Prüfung des Antrages in Bewegung, sondern steigern auch Ihre Chance auf eine Bezuschussung des Treppenliftes.

 

Seit dem Inkrafttreten des  des Pflegestärkungsgesetzes am 1. Januar 2015 erfolgte eine Erhöhung für diverse notwendige Sach- und Pflegeleistungen, wie eben auch Treppenlifte. In diesem Zuge profitieren Pflegebedürftige nun auch von der Erhöhung des Zuschusses für barrierefreie Umbaumaßnahmen von bisher 2.557,- € auf nun bis zu 4.000,- € Bezuschussung

 

Jedoch ist bei dessen Antragsstellung für einen Treppenlift ebenfalls darauf zu achten, dasss eine verständliche Begründung zur Durchführung der Maßnahme hervorgeht un für den Pflegebedürftigen nahezu essentiell ist. 

 

Passend zu diesem Thema finden Sie daher nachfolgend Musterbriefe zur Einreichung eines formlosen Antrages für die Bezuschussung eines Treppenliftes sowie einen formalen Antrag bei der Pflegekasse.

Die Vorlagen unserer Dokumente sind für Sie jeweils im PDF-Format zum Download zusammengefasst worden. Sie können die darin enthaltenen Musterbriefe  zur Antragsstellung eines Treppenliftes einfach herauskopieren und entsprechend auf Ihre Angaben abändern.

Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Musterbriefe übernehmen wir keine Haftung. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall direkt an Ihre zuständige Plege- bzw. Krankenkasse!!!


 

Musterbrief: Formloser Antrag - Zuschuss Treppenlift

 

 

Download Musterbrief: GEZ-Befreiung von Empfängern von BlindenhilfeDownload Musterbrief: Formloser Antrag auf Zuschuss für einen Treppenlift

 


Beispiel - Musterbrief:  Formaler Antrag - Zuschuss Treppenlift

 

 

Download Musterbrief: GEZ-Befreiung von Menschen mit krankheitsbedingten HärtefällenDownload Musterbrief: Formaler Antrag auf Zuschuss für einen Treppenlift

 

Musterbriefe zur Befreiung und Ermäßigung von GEZ-Gebühren

 

Mit den nachfolgenden Musterbriefen zur Befreiung von GEZ-Gebühren möchten wir eine Hilfestellung dafür geben, was viele Mitbürger nicht wissen.

 

Viele Personengruppen müssen keine GEZ-Gebühr bezahlen !

 

Daher haben Sie im Folgenden die Möglichkeit, sich darüber zu informieren, ob Sie zu diesen Personengruppen, die von der GEZ-Gebühr befreit sind, zählen.

 

Die Vorlagen unserer Dokumente sind für Sie jeweils im PDF-Format zum Download zusammengefasst worden. Sie können die darin enthaltenen Musterbriefe zur Befreiung von GEZ-Gebühren einfach herauskopieren und entsprechend auf Ihre Angaben abändern.
Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Musterbriefe übernehmen wir keine Haftung. Bitte wenden Sie sich bei Zweifeln direkt an ARD ZDF Deutschlandradio.

 


 

Musterbrief: Befreiung von taubblinden Menschen bzw. Empfängern von Blindenhilfe von den GEZ-Gebühren

 

Neben dem Musterbrief müssen taubblinde Menschen, die von den GEZ-Gebühren befreit werden möchten, zudem noch das sogenannte Antragsformular des Deutschlandradios mit einem der nachfolgenden Atteste/Bescheinigungen senden.

 

An das Deutschlandradio kann nur ein/e aktuelle/r

  • Bescheinigung des behandelnden Arztes über die Taubblindheit;
  • Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der Hör- und Sehbehinderung;
  • Schwerbehindertenausweis mit der Kennung „Bl“ und „Gl“;
  • Schwerbehindertenausweis mit der Kennung „Bl“ oder „Gl“ zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung über die je andere Behinderung

 

gesendet werden.

 

ACHTUNG: Wenn Sie Originale versenden, sind diese als solche kenntlich zu machen. Im Musterbrief ist darüber hinaus ein Hinweis erforderlich, dass die Originale unbedingt zurückgesendet werden müssen.

 

Um eine Befreiung als Bezieher von Blindenhilfe zu erlangen, bedarf es einem/einer

  • aktuellen Bewilligungsbescheid/Bescheinigung der Behörde über den Bezug von Leistungen nach § 72 SGB XII oder nach § 27 d BVG.

 

Download Musterbrief: GEZ-Befreiung von taubblinden MenschenDownload Musterbrief: GEZ-Befreiung von taubblinden Menschen          

 

Download Musterbrief: GEZ-Befreiung von Empfängern von BlindenhilfeDownload Musterbrief: GEZ-Befreiung von Empfängern von Blindenhilfe

 


Musterbrief: Befreiung von Menschen mit krankheitsbedingten Härtefällen von den GEZ-Gebühren

 

Der Härtefallregelung unterliegen unter Anderem

  • Personen mit schwerer Demenz oder auch
  • Personen, welche im Wachkoma liegen.

 

Auch in diesem Fall muss neben dem Musterbrief zur Befreiung von den GEZ-Gebühren dasAntragsformular des Deutschlandradios an ARD ZDF Deutschlandradio gesendet werden.

 

Download Musterbrief: GEZ-Befreiung von Menschen mit krankheitsbedingten HärtefällenDownload Musterbrief: GEZ-Befreiung von Menschen mit krankheitsbedingten Härtefällen

 


 

Ansprechpartner für GEZ Gebühren:


ARD ZDF Deutschlandradio

Beitragsservice

Freimersdorfer Weg 6

50829 Köln

 

Telefon:              

0221 50610 – Zentrale

 

Service-Telefon:

018599950100 – gebührenpflichtig

 

Service-Fax:        

018599950105 – gebührenpflichtig

 

Service-Telefonzeiten:

Montag – Freitag von 07.00 bis 19.00 Uhr

 

Mail:  service[at]rundfunkbeitrag.de

WEB: http://www.rundfunkbeitrag.de/

Musterbriefe zum Widerspruch gegen Einstufung einer Pflegestufe

 

Grundvorrausetzung für die Einstufung einer Pflegestufe ist, dass der Patient von dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) begutachtet wird und dazu ein passendes Gutachten erstellt wird. Mit diesem Gutachten wird der sogenannte Einstufungsbescheid verfasst. In den meisten Fällen wird der Patient in eine niedrigere Pflegestufe eingestuft, die in der Realität nicht mit dem tatsächlich benötigten Pflegeaufwand übereinstimmt. Allerdings erheben nicht alle Betroffene einen Widerspruch dagegen.

 

Nach Erhalt der Pflegestufeneinordnung, die im Laufe von vier Wochen eintrifft, kann ein Widerspruch gegen die Einstufung abgegeben werden.

Beachten Sie in dem Fall, wenn das Gutachten des MDK´s (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) nicht mitversandt worden ist, dieses unverzüglich nach zu verlangen. Durch dieses Gutachten wird festgestellt, an welcher Stelle nicht genügend Pflegezeit bewilligt worden ist.

 

Zunächst genügt beim Widerspruchsverfahren gegen solch eine Einstufung in eine Pflegestufe in erster Linie ein schriftlicher Widerspruch.

 

Passend dazu finden Sie nachfolgend einen Musterbrief zum Widerspruch gegen die Einstufung einer Pflegestufe.

Die Vorlagen unserer Dokumente sind für Sie jeweils im PDF-Format zum Download zusammengefasst worden. Sie können die darin enthaltenen Musterbriefe zum Widerspruch gegen die Einstufung in eine Pflegestufe einfach herauskopieren und entsprechend auf Ihre Angaben abändern.

Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Musterbriefe übernehmen wir keine Haftung.

 


 

Download Musterbrief: GEZ-Befreiung von taubblinden MenschenDownload Musterbrief: Widerspruch wegen Einstufung einer Pflegestufe

 


Mit einem schriftlichen Widerspruch ist garantiert, dass der Widerspruch innerhalb von vier Wochen eingereicht wurde und trotz allem ausreichend Zeit bleibt, um eine genaue Begründung für den Einspruch überzeugend zu formulieren.

 

 

Was geschieht nach der Einreichung des Widerspruchs?

 

Nachdem der Widerspruch eingegangen ist, wird dieser von der zuständigen Krankenkasse überprüft und die dazugehörige Begründung begutachtet. Möglicherweise kann es dazu kommen, dass ein Pflegetagebuch geführt werden muss. Dementsprechend kann die Pflegekasse nach Aktenlage eine Entscheidung treffen oder es kommt zu einer erneuten Begutachtung.

 

Tritt der Fall auf, dass auch nach der zweiten Begutachtung die Pflegestufe nicht erhöht wird, und es einen Anspruch auf eine höhere Pflegestufe gibt, zahlt es sich aus, erneut innerhalb von vier Wochen Widerspruch zu erheben. Danach entscheidet das Sozialgericht über die passende Pflegestufe.

Ab dem 31.05.2016 müssen Betreiber von bestehenden Aufzugsanlagen einen sogenannten Notfallplan für Ihre Aufzugsanlage anfertigen. Dieser Notfallplan muss laut der neuen Betriebssicherheitsverordnung dem Notdienst zur Verfügung stehen.

 

Betreffend Neuanlagen muss dieser Notfallplan bereits vor Inbetriebnahme der Aufzugsanlage vorhanden sein.

 

Passend zu diesem Thema finden Sie daher nachfolgend einen Muster - Notfallplan für Ihre Aufzugsanlage von Lift Reith.

Die Vorlage unseres Dokumentes ist für Sie im PDF-Format zum Download zusammengefasst worden. Sie können die Daten und Angaben entsprechend auf Ihre persönlichen Angaben hin abändern.

Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit des Muster - Notfallplanes Aufzugsanlagen übernehmen wir keine Haftung!!!


Muster: Notfallplan für Ihre Aufzugsanlage

Download Musterbrief: GEZ-Befreiung von Empfängern von BlindenhilfeDownload Muster: Notfallplan für Ihre Aufzugsanlage


"Mit dem Notfallplan für Aufzugsanlagen soll sichergestellt werden, dass Notdienste bei einem Notruf unverzüglich reagieren und sachgerechte Hilfemaßnahmen einleiten können“, sagt Dieter Roas, Leiter Fördertechnik der TÜV SÜD Industrie Service GmbH.

 

Dieser Notfallplan enthält u. A. Informationen

  • zum Standort der Aufzugsanlage,
  • zum verantwortlichen Betreiber oder Arbeitgeber,
  • zu den Personen, die einen berechtigten Zugang zu den technischen Komponenten der Aufzugsanlage haben (z. B. Hausmeister, Aufzugswärter etc.)
  • zur beauftragten Person, welche eine Notbefreiung vornehmen kann

 

Beachten Sie bitte auch, dass sich der Notfallplan selbst möglichst in unmittelbarer Nähe zur Aufzugsanlage befinden sollte!!

Musterbrief zum Widerspruch einer stationären Rehabilitationsmaßnahme

 

Sie haben einen Antrag auf eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme gestellt. Aber anstatt einer Zusage teilt Ihnen Ihre Krankenkasse bzw. Rentenversicherung mit, dass Ihr Reha Antrag nicht angenommen werden kann. In diesem Fall sollte man einen Widerspruch einlegen.

 

Neben einem schriftlichen Ablehnungsbescheid wird Ihnen auch eine Widerspruchsfrist mitgeteilt. Sollte keine Frist genannt werden, dann sind meist auch keine verbindlichen Fristen zu beachten. Es empfiehlt sich aber trotzdem auf einen Ablehnungsbescheid zeitnah einzugehen, auch wenn keine Frist genannt ist. In den meisten Fällen geben die Kostenträger aber eine Frist von 4 Wochen vor.

 

Dieser Widerspruch muss entweder schriftlich bei Ihrer Krankenkasse bzw. Rentenversicherung eintreffen oder zur Niederschrift erklärt werden. Zur Niederschrift bedeutet, dass Sie persönlich vor Ort bei Ihrem zuständigen Kostenträger den Widerspruch aufschreiben lassen.

 

Passend zu diesem Thema finden Sie nachfolgend einen Musterbrief zum Widerspruch gegen eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme.

Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Musterbriefe übernehmen wir keine Haftung. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall direkt an Ihre zuständige Rentenversicherung bzw. Krankenkasse!!!


 

Musterbrief: Widerspruch zum Ablehnungsbescheid einer stationären Rehabilitationsmaßnahme

 

Download Musterbrief: Widerspruch zum Ablehnungsbescheid einer stationären RehabilitationsmaßnahmeDownload Musterbrief: GEZ-Befreiung von Empfängern von Blindenhilfe

Checkliste zu den Demenzerkrankungen

Was vielen wissen ist, dass mit zunehmendem Alter das Risiko an Demenz zu erkranken steigt. Dagegen nahezu unbekannt ist die Zahl der an Alzheimer oder einer anderen Form der Demenz erkrankten Betroffenen, welche auf derzeit etwa 1,4 Millionen Männer und Frauen in Deutschland geschätzt wird. 

 

Nach wie vor gibt es für nur wenige Formen der Demenz behandelbare Möglichkeiten. Für die pflegenden Angehörigen bedeutet das vor allem eine über viele Jahre währende Belastung mit den Verhaltensweisen der Dementen umzugehen. Daher sind Angehörige, wie auch Pfleger von an Demenz oder Alzheimer betroffenen Personen im Alltag auf externe Unterstützung und Entlastungsmöglichkeiten angewiesen.

 

 

Passend zu dem Thema Demenz und Alzheimer finden Sie nachfolgend Infomaterialien, eine Checkliste für Angehörige und Betroffene sowie Webadressen als Hilfestellung.

Die folgenden Dokumente sind für Sie jeweils im PDF-Format zum Download zusammengefasst worden.

Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Musterbriefe übernehmen wir keine Haftung. Kontaktieren Sie bei Fragen und Anregungen die zuständigen Ansprechpartner des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des

gemeinnützigen Vereins Miteinander - Füreinander Oberes Fuldatal e. V, des Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. oder einer anderen gemeindlichen, städtischen oder gemeinnützigen Institution.


 

Informationsblatt: Die Demenzerkrankung [Urheber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend]

 

Download Musterbrief: Widerspruch zum Ablehnungsbescheid einer stationären RehabilitationsmaßnahmeDownload Informationsblatt: Faktenblatt Demenz


 

Informationsblatt: Sicherheit für Menschen mit Demenz [Urheber: Lokale Allianz für Menschen mit Demenz]

 

Download Musterbrief: Widerspruch zum Ablehnungsbescheid einer stationären RehabilitationsmaßnahmeDownload Informationsblatt: Sicherheit für Menschen mit Demenz


 

Informationsblatt: Herausforderung Demenz [Urheber: Miteinander–Füreinander Oberes Fuldatal e.V., Ergotherapeutin Fries]

 

Download Musterbrief: Widerspruch zum Ablehnungsbescheid einer stationären RehabilitationsmaßnahmeDownload Informationsblatt: Herausforderung Demenz

Checkliste für die Gestaltung des Grundrisses

 

Bei der Planung des eigenen Grundriss - Entwurfes sind viele Einflüsse zu berücksichtigen, u. A.:

  • Gestaltungsvorstellungen
  • Bedürfnisse / Erfordernisse an das Wohnumfeld
  • Finanzielle Möglichkeiten

 

Dass sich all diese Begehren nicht immer auf den perfekten Nenner bringen lassen, ist dann zwangsläufig der Fall. Daher ist es im Vorfeld aller Planungen überaus wichtig, dass man seine Wünsche genau definieren kann, man „unmögliches“ abwägt und man sich Prioritäten setzt.

 

Die nachfolgenden Fragestellungen sollen Ihnen als Bauherr daher bei der Planung Ihres Grundrisses helfen:

 

1. Wo liegt der Lebensmittelpunkt?

In erster Linie ist es wichtig für sich selbst zu entscheiden, wo sich bei der Erstellung des Grundrisses der Mittelpunkt des Lebensgeschehens abspielen soll. In der Regel wird das Wohnzimmer samt Balkon bzw. Terrassenmöglichkeit als Lebensmittelpunkt des Hauses vorgesehen. Seit einigen Jahren hat sich als Lebensmittelpunkt aber auch die Küche mit angeschlossenem Esszimmer etabliert.

 

Checkliste für die Gestaltung des Grundrisses

 

Bei der Planung des eigenen Grundriss - Entwurfes sind viele Einflüsse zu berücksichtigen, u. A.:

  • Gestaltungsvorstellungen
  • Bedürfnisse / Erfordernisse an das Wohnumfeld
  • Finanzielle Möglichkeiten

 

Dass sich all diese Begehren nicht immer auf den perfekten Nenner bringen lassen, ist dann zwangsläufig der Fall. Daher ist es im Vorfeld aller Planungen überaus wichtig, dass man seine Wünsche genau definieren kann, man „unmögliches“ abwägt und man sich Prioritäten setzt.

 

Die nachfolgenden Fragestellungen sollen Ihnen als Bauherr daher bei der Planung Ihres Grundrisses helfen:

 

1. Wo liegt der Lebensmittelpunkt?

In erster Linie ist es wichtig für sich selbst zu entscheiden, wo sich bei der Erstellung des Grundrisses der Mittelpunkt des Lebensgeschehens abspielen soll. In der Regel wird das Wohnzimmer samt Balkon bzw. Terrassenmöglichkeit als Lebensmittelpunkt des Hauses vorgesehen. Seit einigen Jahren hat sich als Lebensmittelpunkt aber auch die Küche mit angeschlossenem Esszimmer etabliert.

 

2. Wurde die Raumaufteilung sinnvoll durchdacht?

Bei der Gestaltung des Grundrisses gilt der Grundsatz der kurzen Wege. Die Menschen, die gerne auf der Terrasse Mahlzeiten zu sich nehmen, sollten möglichst kurze Wege zur Küche einplanen. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass ein Zimmer mindestens über eine drei Meter lange Wand verfügen soll, damit auch ein kompakter Kleiderschrank oder eine Wohnwand Ihre Position im Raum finden. Hinzukommend sollten bei der Entwurfsplanung fensterlose Bäder sowie Durchgangszimmer vermieden werden.

 

3. Wie flexibel wurde der Spielraum geplant?

Ziel der meisten Menschen ist es, ein Haus zu bauen und darin unabhängig und möglichst lange zu leben. Denken Sie heute schon an Morgen und planen Sie Ihr Eigenheim möglichst barrierefrei und flexibel. Im Vorfeld ist es sinnvoll breite Türen und ein geräumiges Bad von vornherein mit einzuplanen. Auch ein barrierefreier Homelift bringt einige Vorteile mit sich. So ersparen Sie sich mühseliges Treppen steigen, besonders bei Mehrstöckigen Häusern. Auch über den Energieverbrauch sollte man sich keine Gedanken machen, denn dieser ist sehr niedrig und erfolgt nur über eine handelsübliche Steckdose.

 

Mit einem Homelift steigern Sie zudem auch den Wert Ihres Eigenheimes und sind auch auf die Zukunft vorbereitet, sei es durch altersbedingten oder krankheitsbedingten Gründen, durch die Veränderungen im Haus gemacht werden müssen. Ein langer Verbleib in Ihrem Haus ist damit gegeben.

 

4. Wurde der Grundriss clever und kostensparend durchdacht?

Im Normalfall sind simple Grundrisse kostengünstiger als eine außergewöhnliche Architektur. All das was Ihnen in den jungen Jahren gefällt, kann später als störend empfunden werden. Erfahrungsgemäß sind quadratische Räume besser einzurichten als rechteckige.

 

Auch der Einbau eines Homelifts empfiehlt sich vor dem Bau genau zu planen. Nutzen Sie dazu am Besten unser Planungs-Vorsorge-Angebot.

 

5. Stehen sich Grundriss und Grundstück im Einklang?

Voraussetzung für eine Grundriss-Planung ist zunächst ein Grundstück. Bei der Gestaltung sollten deswegen die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Natürlich sollten auch die persönlichen Vorlieben nicht zu kurz kommen: Wer sich nach dem Feierabend noch an der Abendsonne erfreuen möchte, kann das auf der Westterasse, wer morgens von der strahlenden Morgensonne wach gemacht werden möchte, plant das Schlafzimmerfenster in Richtung Osten.

Auch der Hauseingang oder die Bäder sollten nicht unberücksichtigt bleiben. Deswegen wäre es sinnvoll diese möglichst in Richtung Norden auszurichten sowie die Wohnräume, die in Richtung Süden geplant werden sollten.

Vorlegen der Rechnungen bei der Pflegekasse für den behindertengerechten Wohnungsumbau

 

Haben Sie vor, Ihre Wohnung behindertengerecht umzubauen oder planen Sie einen barrierefreien Neubau, beispielsweise mit einem Behindertenlift oder einem Treppenlift?

Dann nutzen Sie die Zuschüsse von der Pflegekasse, die Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen zustehen.

 

Wie und wann reiche ich die Rechnungen bei der Pflegekasse ein?

 

Ist der Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme gestellt und auch genehmigt worden, so kann man mit den Umbauarbeiten sofort beginnen.

Direkt wenn danach die Rechnungen von den Handwerkern vorhanden sind, können diese bei der Pflegekasse eingereicht werden. Dazu genügt ein formloses Schreiben mit dem Bezug auf den Antrag, mit welchem die Rechnungen angefügt werden. Wichtig ist hierbei die Kontoverbindung nicht zu vergessen, damit die Pflegekasse den Zuschuss auch an Sie überweisen kann.

 

Im Normalfall verhält es sich so, dass

  •  die Rechnungen der Handwerker beglichen werden und der Zuschuss direkt über die Pflegekasse an den Pflegenden gezahlt wird.
  •  die Pflegekasse die Originalrechnungen benötigt. Aus diesem Grund immer für sich selber Kopien erstellen und im besten Fall mehrere Originale des Handwerkerbetriebs erfragen, da es möglich sein kann, dass das Finanzamt oder Sozialamt auch Originalrechnungen benötigt.
  •  mit der Begleichung der Rechnungen der Kontoauszug eingereicht werden muss.

 

 

Checkliste zur häuslichen Pflege

Wenn man in die Situation kommt, sich um ein pflegebedürftiges Familienmitglied kümmern zu müssen, stehen anfangs viele Fragen im Raum. Im folgenden Beitrag finden Sie eine Checkliste mit einer Vielzahl von Fragen, die Sie bereits im Voraus für sich beantwortet haben sollten, um eine häuslich Pflege möglichst bestmöglich leisten zu können.

 

Passend zu dem Thema häusliche Pflege finden Sie nachfolgend eine Checkliste für Angehörige und Betroffene, die an häuslicher Pflege interessiert sind.

Das folgende Dokument ist für Sie im PDF-Format zum Download zusammengefasst.

Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Checkliste übernehmen wir keine Haftung. Kontaktieren Sie bei Fragen und Anregungen die zuständigen Ansprechpartner der zuständigen Pflegeinstitution.


 

Checkliste: Häusliche Pflege

 

Download Musterbrief: Widerspruch zum Ablehnungsbescheid einer stationären RehabilitationsmaßnahmeDownload: Checkliste häusliche Pflege

Rendite der Lebensversicherung singt

 

Besitzer einer erst kürzlich abgeschlossenen Lebensversicherung gehen derzeit das Risiko ein, mit dem Investment langfristig Geld verlieren zu können.

Dies liegt an den hohen Vertriebs- und Verwaltungsgebühren, welche durch die niedrigen Zinsen nicht mehr gedeckt werden können.

Um hieraus noch Profit zu schlagen zu können, lohnt es sich, seine Verträge auf Vollständigkeit und Korrektheit zu prüfen.

 

Schätzungsweise sind mehr als die Hälfte aller zwischen 1994 bis 2008 abgeschlossenen Policen der Lebens-, Renten-, Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen fehlerhaft und somit nichtig. Dies liegt oft an nicht vorhanden Widerspruchsinformationen oder falschen Formulierungen.


Auch Verträge mit Hinweis auf die Schriftform sind hiermit betroffen. Denn seit 2002 sind Widerrufserklärungen auch per E-Mail rechtskräftig. Gewöhnlich besteht ein 14-tägiges Widerspruchsrecht, da ein Vertrag ohne Widerspruchserklärung fehlerhaft ist, beginnt diese erst gar nicht.

 

Was Sie nicht tun sollten ist, den Vertrag zu kündigen. Bei einer Kündigung hätten Sie lediglich Anspruch auf den Rückkaufswert. Dieser liegt meist deutlich niedriger als die Summe, der bis zu dem Zeitpunkt eingezahlten Beiträge.

 

Empfehlenswert ist es daher, einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob sich der Widerspruch lohnt und ob der Vertrag fehlerhaft ist.

 

 

Dabei empfehlen wir Ihnen, die nachfolgenden Punkte zu befolgen:

  • Lassen Sie Ihre Verträge auf Korrektheit prüfen
  • Sollte der Vertrag nicht korrekt sein, so sollten Sie spätestens jetzt eine Rechtschutzversicherung abschließen. Die Rechtschutzversicherung wird die Kosten des Verfahrens tragen (bitte achten Sie darauf, dass das Thema „Vertragsrecht“ ebenfalls abgesichert ist), somit entfallen Ihnen die hohen Kosten für den Rechtsbeistand.
  • Bevor Sie nun weiter vorgehen, sollten Sie darauf bedacht sein, dass die meisten Rechtschutzversicherer eine 3-monatige Wartezeit vorgeben.
  • Nach Ihrer Wartezeit bei Ihrem Rechtschutzversicherer sollten Sie nun Widerspruch einlegen (dieser wird im Normalfall von er Versicherung zurückgewiesen)
  • Nach erfolgter Ablehnung der Versicherung können Sie mit Hilfe Ihres Rechtsanwaltes weiter vorgehen

 

 

Steuerermäßigungen für behinderte Unternehmer

Zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag ist es Personen mit Behinderungen mit einem bestimmten Behinderungsgrad möglich, Aufwendungen für private Fahrten als außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art abzusetzen, sofern laut Aussage des Finanzamtes „die Fahrtkosten eine zumutbare Belastung darstellen“.

Je nach Schwere der Behinderung sind folgende Details zur Geltendmachung zu berücksichtigen:

(Quelle der nachfolgenden Informationen http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/steuerverguenstigungen-fuer-behinderte-unternehmer/150/3098/317703)

 

1.  Behinderungsgrad ab 80 oder GdB ab 70 mit Merkzeichen "G"

Private Fahrten ohne Einzelnachweis können mit 3.000 km abgesetzt werden, was einer außergewöhnlichen Belastung von 900,-- € gleichzustellen ist » Rechnung: 3.000 km x 0,30 €.

In vielen Fällen wirken sich diese 900,-- € allerdings aufgrund der höheren zumutbaren Belastung nicht steuermindernd aus. Es macht dann also Sinn, weitere außergewöhnliche Belastungen zu benennen, damit zumindest ein Teil Ihrer allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen steuerlich absetzbar sind.

 

2. Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl"

Sofern Sie den oben genannten Merkzeichen zugeordnet sein sollten, können Sie nachgewiesene Privatfahrten bis zu 15.000 km geltend machen und mit einer Kilometerpauschale von 0,30 € absetzen. Sofern Sie nachweisliche Fahrten mit 15.000 km belegen können, so können Kosten i. H. v. 4.500 € abgesetzt werden » Rechnung: 15.000 km x 0,30 €.

Darüber hinaus können übersteigende Fahrten, z. B. in Zusammenhang mit einer berufsqualifizierenden Ausbildung, welche bedingt durch Art und Schwere der Behinderung nur mit Hilfe eines Kraftfahrzeuges durchgeführt werden können, mit weiteren 5.000 km auf die genannten 15.000 km angerechnet werden.  

 

3. Behinderungsgrad unter 70

Behinderte mit einem Behinderungsgrad unter 70 müssen nachweisen, dass die entstandenen Kosten für die privaten Fahrten abhängig von der Behinderung entstanden sind.

Beispiele hierfür können sein: Fahrten zum Arzt oder auch zur Apotheke.

 

Behinderte mit dem Merkzeichen "H", "Bl" oder "aG" sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit

Bitte beachten Sie bei der Zulassung eines Fahrzeuges, dass behinderte Personen, denen das Merkzeichen "H", "Bl" oder "aG" zugewiesen wurde, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind!!

Ebenso kann bei der Zuweisung des Merkzeichens "G" beachtet werden, dass sich hierbei die Kfz-Steuer um 50 Prozent ermäßigt.

 

Unser Tipp: Legen Sie der Kraftfahrzeug-Steuerstelle Ihres zuständigen Finanzamtes eine Kopie Ihres Behindertenausweises bei.

 

Checkliste Treppenlift einbauen

 

Barrierefreiheit in den eigenen 4 Wänden zu schaffen muss nicht immer ein Hexenwerk sein. Beherzigt man unsere nachfolgenden Informationen zum Einbau eines Treppenliftes, so kann der Verbleib in der gewohnten häuslichen Umgebung schnell und umkompliziert realisiert werden.

 

Unsere "Checkliste Treppenlift einbauen" schenkt Ihnen einen guten Überblick über die wichtigsten Kriterien, die sie für den Einbau eines Treppenliftes erfüllen sollten:

 

 

Fragen Sie jetzt Ihren Treppenlift von Lift Reith an!!

» Zu unserem Kontaktformular gelangen Sie hier

 

 

 

 

Welche Form hat Ihre Treppe?

 

Beispiele für Treppenformen können u. a. sein:

 

Freitreppe  Gerade Treppe  Podesttreppe  U-Treppe  Wendeltreppe

       

 

Checkliste Treppenlift einbauen

 

Wie breit ist Ihre Treppe?

Mindestens 70 cm sollte Ihre Treppe breit sein, damit Passanten die Treppe auch dann nutzen können, wenn der Treppenlift ausgeklappt ist.

 

Vor allem in Mietsgebäuden muss eine Treppe jederzeit für alle Mieter frei sein, damit bauaufsichtliche Regelungen, z. B. betreffend von Fluchtwegen, gewahrt werden können.

 

Wie sähe Ihr verfügbarer Platz beim gewünschten Ein- und Ausstieg aus?

Der Einstiegs- und Ausstiegsbereich für den Treppenlift sollte genügend Platz für die Parkposition des Treppenliftes, aber auch für den Durchgangsbereich z. B. von einer Tür, ermöglichen.

 

Die aus- bzw. einzusteigene Fläche sollte den Treppenliftfahrern die Möglichkeit bieten, sich ausreichend fortbewegen zu können. Auch Nutzer von Rollstühlen sollten beim Einbau eines Treppenliftes darauf achten, genügend Platz vorhanden ist, um vom Lift direkt in den Rollstuhl einsteigen zu können.

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Wo soll Ihr Treppenlift eingebaut werden?

Je nachdem, ob Sie Ihren Treppenlift im Innenbereich oder Außenbereich einbauen möchten, können Sie - auch bei uns - aus einer Vielzahl an Treppenliften eben dieser Aufstellvarianten wählen. Speziell beim Einbau eines Treppenliftes, welcher für die Außentreppe bestimmt ist, sollten Sie darauf achten, dass dessen Bedienelemente, Elektronik, Verarbeitung und Materialien gegen jede Art von äußeren Witterungen beständig ist, also z. B. wasserabweisend und UV-beständig ist.

 

 

Können Sie die bauaufsichtlichen Anforderungen wahren?

Der nachträgliche Einbau eines Treppenlifts darf, so sagen es die bauaufsichtlichen Anforderungen, die Funktion der Treppe als Teil des Rettungs- bzw. Fluchtweges zwingend nicht beeinträchtigen.

 

Unter den nachfolgenden Kriterien ist der nachträgliche Einbau eines Treppenlifts jedoch zulässig:

  • Die Treppe erschließt nur Wohnungen und/oder vergleichbare Nutzungen.
  • Die Mindestlaufbreite der Treppe von 100 cm darf durch die Führungskonstruktion nicht wesentlich unterschritten werden; eine untere Einschränkung des Lichtraumprofils (siehe Bild 5 der Technischen Baubestimmung DIN 18065) von höchstens 20 cm Breite und höchstens 50 cm Höhe ist hinnehmbar, wenn die Treppenlauflinie (siehe DIN 18065, Ziffer 3.6) oder der Gehbereich (siehe DIN 18065, Ziffer 9) nicht verändert wird. Ein Handlauf muss zweckentsprechend genutzt werden können.
  • Wird ein Treppenlift über mehrere Geschosse geführt, muss mindestens in jedem Geschoss eine ausreichend große Wartefläche vorhanden sein, um das Abwarten einer begegnenden Person bei Betrieb des Treppenlifts zu ermöglichen. Das ist nicht erforderlich, wenn neben dem benutzten Lift eine Restlaufbreite der Treppe von 60 cm gesichert ist.
  • Der nicht benutzte Lift muss sich in einer Parkposition befinden, die den Treppenlauf nicht einschränkt. Im Störfall muss sich der Treppenlift auch von Hand ohne größeren Aufwand in die Parkposition fahren lassen.
  • Während der Leerfahrten in die bzw. aus der Parkposition muss der Sitz des Treppenlifts hochgeklappt sein. Neben dem hochgeklappten Sitz muss eine Restlaufbreite der Treppe von 60 cm verbleiben.
  • Gegen die missbräuchliche Nutzung muss der Treppenlift gesichert sein.
  • Der Treppenlift muss aus nichtbrennbaren Materialien bestehen, soweit das technisch möglich ist.

 

[Informations- und Textquelle: i-5-b Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Wüstermann & Muster-Liste der Technischen Baubestimmungen]

 

Wohnungshilfe als Unterstützung von durch beruflich bedingte Behinderungen

 

Was ist Wohnungshilfe?

 

Wenn Personen auf Grund einer Berufskrankheit oder einem Arbeits- bzw. Wegeunfall eine Behinderung erleiden, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Hier kommt die sogenannte Wohnungshilfe zum Tragen. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung für barrierefreie, bauliche Wohnungsanpassungen, wie z.B. der Installation eines Homeliftes, Treppenliftes oder auch um einen Umzug zur Verbesserung der wohnlichen Situation.

Ob es sich „nur“ um einen Zuschuss handelt oder um die komplette Kostenübernahme wird im Einzelfall geklärt.

 

 

Unter welchen Voraussetzungen wird die Wohnungshilfe gewährt?

 

Anspruch auf die Wohnungshilfe haben Personen, die aufgrund eines beruflich bedingten Unfalles oder durch Krankheit nicht mehr bzw. nur unter erschwerten Bedingungen im gewohnten Umfeld leben können.

 

Falls es dazu kommt, dass Personen durch eine beruflich bedingte Behinderung oder Krankheit nicht mehr oder nur erschwert in ihren „eigenen Vier-Wänden“ leben können, wird eine behindertengerechte Wohnraumanpassung gewährt.

 

Auch der Weg beim Aufsuchen und Verlassen der Wohnung wird hierbei hinzugerechnet. Die Behinderung oder Krankheit darf dabei aber NICHT vorrübergehend, sondern MUSS dauerhaft vorhanden sein.

 

 

Weitere Informationen zu

Förderungen und Zuschüssen erhalten Sie » hier

 

 

In welchem Umfang wird die Wohnungshilfe gewährt?

 

In welchem Umfang eine Wohnungshilfe gewährt wird, ist eine Ermessensentscheidung der Berufsgenossenschaften. Jeder Fall ist anders zu interpretieren und wird individuell entschieden.

 

Folgende Faktoren über die Genehmigung der Leistungen werden berücksichtigt:

 

  • Die Art und Schwere der Behinderung bzw. Krankheit
  • Die Wohnverhältnisse und Wohnungsgröße des Versicherten
  • Die Familienverhältnisse – wie viele Personen leben zusammen in der besagten Wohnung?

 

 

Welche Leistungen werden übernommen?

 

Bei der Klärung dieser Fragen gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Die Berufsgenossenschaft übernimmt aber in erster Linie keine Kosten für Schönheitsreparaturen, wie z.B. Malerarbeiten.

 

Die barrierefreien Umbauten müssen zweckmäßig, aber kostengünstig sein:

 

  • Eine behindertengerechte Wohnungsausstattung
  • Anpassungen des Wohnraums (z.B. Verbreiterung der Türen oder Fluren)
  • Die Übernahme der behindertenbedingten Kosten beim Kauf einer Wohnung bzw. eines Hauses (z.B. für den Architekt, Statiker, Notar etc.)
  • Die Umzugs- und Einrichtungskosten mit eventuell anfallenden Maklerkosten, wenn die aktuelle Wohnung nicht behindertengerecht umgebaut werden kann
  • Einbau von Treppen, Plattformliften oder Homeliften inkl. deren Wartungskosten
  • Gewährung von Darlehen

 

Folgende Unterlagen müssen für einen Antrag auf Kostenübernahme eingereicht werden :

 

  • Schwerbehindertenausweis mit Feststellungsbescheid
  • Wenn vorhanden, ein Gleichstellungsbescheid
  • Alle für die behindertengerechten Umbaumaßnahmen nötigen Planungsunterlagen (wie z.B. Baupläne, Skizzen, usw.)
  • Angebote bzw. Kostenvoranschläge

 

Zusätzlich zu beachten ist, dass der Antrag für die gewünschten Leistungen vor (!!) Beginn der Baumaßnahme gestellt werden muss.

 

Erst nach der Zusage der Berufsgenossenschaft kann mit den Umbauarbeiten oder dem Umzug begonnen werden.

Wann muss das Pflegegeld versteuert werden?

 

Pflegebedürftige sollen mit dem Pflegegeld in der Lage sein, Personen bezahlen zu können, die sie im häuslichen Umfeld pflegen. Ob das unter das Steuerprivileg fällt und somit steuerfrei ist, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

 

Personen, die eine Pflegestufe haben und pflegebedürftig sind, stehen

  • Pflegegeld,
  • Pflegesachleistungen oder
  • eine Kombileistung, also eine Kombination aus beiden zuvor genannten,

 zu.

 

Steuerfrei ist das Pflegegeld allerdings nicht für jeden. Grob lässt sich sagen, wenn aus Pflegegeld kein Profit gewonnen wird, muss es nicht versteuert werden, da es unter das Steuerprivileg fällt.

 

  • Für den Pflegebedürftigen selbst ist das Pflegegeld steuerfrei.
  • Pflegende Angehörige müssen keine Steuern bezahlen.
  • Selbst, wenn der Pfleger nicht verwandt ist, sich aber sittlich und/oder moralisch dazu verpflichtet sieht, ist das Pflegegeld steuerfrei. Da es sich hierbei allerdings um persönliche Auslegungssache handelt, ist es ratsam, sich vom Finanzamt eine sittliche Verpflichtung bestätigen zu lassen.

 

Laut Gesetz gehören zu der Angehörigen:

  • Ehepartner, Lebenspartner und Verlobte
  • Eltern und Geschwister
  • Onkel, Tanten, Nichten und Neffen
  • Schwager bzw. Schwägerin
  • Pflegeeltern und Pflegekinder

 

Wenn diese Fälle nicht zutreffen, muss das Pflegegeld in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

 

Darunter fallen:

  • Personen, die keine sittlichen Verpflichtungen bzw. nicht verwandt mit dem Pflegenden sind.
  • Sobald ein Arbeitsvertrag zwischen den zwei Parteien – also dem zu pflegenden und der Pflegeperson – besteht, muss das Pflegegeld versteuert werden, auch dann, wenn es sich um Angehörige handelt.
  • Ebenso fallen Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen darunter.

 

Zusätzlich ist zu beachten:

Wer einen Angehörigen pflegt, sollte dies der Pflegekasse mitteilen und prüfen lassen, ob die Rentenversicherungsbeiträge sowie Unfallversicherungsbeiträge von der Pflegekasse übernommen werden.

Pflegegrade 1, 2, 3, 4, 5 - Pflegebedürftigkeit neu definiert

Das neue Pflegestärkungsgesetz das ab 2017 in Kraft tritt, bringt einige Änderungen mit sich.

 

In diesem Artikel finden Sie hilfreiche Informationen rund um die Einstufung des neuen Pflegegrades.

 

Eine grundlegende Änderung wird sein, dass die Pflegestufen künftig als Pflegegrade bezeichnet werden. Des Weiteren gibt es ab 2017 keine 3 Pflegestufen sondern 5 Pflegegrade. Diese orientieren sich nach der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

 

Die Umstellung von der Pflegestufe zum Pflegegrad findet nach folgenden zwei Regeln statt:

  • Personen mit ausschließlich körperlichen Beeinträchtigungen werden von der bestehenden Pflegestufe in den nächst höheren Pflegegrad eingestuft
  • Personen mit geistigen Einschränkungen werden von der bestehenden Pflegestufe in den übernächsten Pflegegrad eingestuft. Das heißt, hier wird ein Pflegegrad übersprungen.
  • In der Praxis bedeutet das, dass eine Umrechnung stattfindet. Die Einstufung in ein Pflegegrad richtet sich nach einem Punkteverfahren.

 

Wissenswertes

Wer vor dem 01.01.2017 bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält,

  • hat Bestandsschutz und kann nicht schlechter eingestuft werden,
  • muss keinen neuen Antrag auf einen Pflegegrad stellen,
  • wird nicht neu begutachtet.

 

Passend zu diesem Thema finden Sie daher nachfolgend eine Checkliste zur Umrechnung der Pflegestufe zum Pflegegrad.

Diese Vorlage ist für Sie im PDF-Format zum Download zusammengefasst worden.

Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Checkliste übernehmen wir keine Haftung. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall direkt an Ihre zuständige Plege- bzw. Krankenkasse!!!


 

Checkliste: Umrechnungstabelle Pflegestufe zu Pflegegrad

 

Download Musterbrief: GEZ-Befreiung von Empfängern von BlindenhilfeDownload Checkliste: Umrechnungstabelle Pflegestufe zu Pflegegrad

 

So reagieren Sie richtig bei einem Schlaganfall

 

Egal, ob Senior, junge Frau oder gar Kind - ein Schlaganfall kann Menschen unterschiedlichster Altersgruppen treffen. Jedes Jahr erleiden, so die Deutsche Schlaganfall-Hilfe, fast 300.000 Deutsche einen Hirnschlag. Da in solch einem Fall jede Minute zählt, ist es sinnvoll, sich schon frühzeitig damit zu beschäftigen, welche Maßnahmen im Notfall durchzuführen sind. Denn jede genutzte Hilfe kann dazu beitragen, dass bleibende Schäden vermieden werden können:

 

Laden Sie sich gerne die nachfolgende FAST - Checkliste herunter, damit auch Sie schnell erkennen, ob ihr Gegenüber oder gar sie selbst einen Schlaganfall erleiden:

 

Schlaganfall FAST - Test [Urheber Bild © hr]

[Bildquelle und Urheber: www.hessenschau.de / © hr]

Kostenloses Pflegetagebuch zum Herunterladen und Ausfüllen

Gratis Pflegetagebuch

 

Mit freundlicher Unterstützung des Sozialverband VdK Deutschland bieten wir Ihnen auf dieser Seite ein Pflegetagebuch an, welches Sie kostenlos herunterladen und ausdrucken können.

 

Mit diesem Pflegetagebuch können Sie einfach und detailliert den Betreuungs- und Pflegebedarf der Person dokumentieren, die Sie pflegen.
Das Pflegetagebuch hilft Ihnen u. a. auch, eine richtige Einstufung des Pflegebedürftigen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zu erreichen.

 


 

Kostenloses Pflegetagebuch - zum Herunterladen,
 Ausdrucken und Ausfüllen per Hand Kostenloses Pflegetagebuch - zum Herunterladen, Ausdrucken und Ausfüllen per Hand (290.9 KB, PDF-Datei)

 

Download Musterbrief: Widerspruch zum Ablehnungsbescheid einer stationären Rehabilitationsmaßnahme Kostenloses Pflegetagebuch - zum Herunterladen oder direkten Ausfüllen am PC (1.3 MB, PDF-Datei)


 

[Urheber dieser Quelle, der Bilder und Texte: Sozialverband VdK Deutschland / http://www.vdk.de/kv-soemmerda/ID112341 / Hr. Stielow]

Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Pflegetagebücher übernehmen wir keine Haftung. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall direkt an Ihren zuständigen Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).

Beantragung und Abrechnung von Verhinderungspflege

 

An dem Thema Verhinderungspflege kommen pflegende Personen nicht vorbei. Denn jedem, der eine kranke Person pflegt, steht selbstverständlich ebenfalls auch eine Auszeit für Arztbesuche, Urlaub, Behördengänge oder andere private Anliegen zu. Und immer, wenn sich ein Pflegender eben diese Auszeit nehmen möchte, kann er die sogenannte Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.

 

Passend hierzu finden Sie daher nachfolgend Hilfestellungen und Musterformulare zur Beantragung und Abrechnung von Verhinderungspflege bei der Pflegekasse.

Die Vorlagen unserer Dokumente sind für Sie jeweils im PDF-Format zum Download zusammengefasst worden. Sie können die darin enthaltenen Musterformulare zur Antragsstellung und Erstattung von Verhinderungspflege einfach herauskopieren und entsprechend auf Ihre Angaben abändern.

Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Musterformulare übernehmen wir keine Haftung. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall direkt an Ihre zuständige Plege- bzw. Krankenkasse!!!


 

Beantragung Verhinderungspflege

Einfach so sollten Sie Ihre Ausgaben während Ihrer wohlverdienten Auszeit vom Pflegealltag nicht bei der Pflegekasse einreichen.

Wir empfehlen Ihnen zur Vermeidung unnötiger Umstände, dass Sie der Pflegekasse vorab aller Planungen einen ausgefüllten „Antrag auf Leistungen der Pflegekasse bei Verhinderung einer Pflegeperson“ weiterleiten und bis zu dessen Bewilligung warten.

 

Musterformular Antrag Verhinderungspflege

 

 

 

Abrechnung Verhinderungspflege

Wenn Sie die Rechnungen, die in direktem Zusammenhang mit der Verhinderungspflege stehen, von der Pflegekasse abgerechnet bekommen möchten, so sollten sie neben den Rechnungen auch den Antrag sowie ein Schreiben zwecks Abrechnung für Verhinderungspflege einreichen.

 

Musterformular Abrechnung Verhinderungspflege

 


Wichtige Fakten zur Verhinderungspflege in aller Kürze

Damit eine Erstattung der Verhinderungspflege erfolgt, wären u. a. noch die folgenden Details zu beachten:

 

 

Unsere Tipps an Sie:

Machen Sie sich von allen eingereichten Dokumenten immer auch eine Kopie für Ihre Unterlagen!!

 

Bei Unklarheiten oder Unsicherheiten zur Verhinderungspflege wenden Sie sich gerne auch an Ihre Pflegekasse. Diese kann Ihnen auch zu Ihrem persönlichen Fall und Anliegen behilflich sein.

 

 

 

 

 

Eigenheim als Schenkung übergeben

 

Irgendwann kommen Eigenheimbesitzer an den Punkt im Leben, an welchem sie überlegen, ob sie ihr Haus ggf. an das eigene Kind / die eigenen Kinder verschenken möchten. Hierbei sollten Eltern aber auch mögliche Folgen bedenken, die möglicherweise aus der oft großzügig gemeinten Entscheidung resultieren können. Gemeint ist hierbei vor allem, dass der eigene oft hart erarbeitete Lebensstandard nicht unter der eigenen Gutmütigkeit zu leiden hat und dass unvorhersehbare Umstände, wie zum Beispiel eine mögliche eigene Pflegebedürftigkeit, im Vorfeld mit bedacht werden sollten. Denn in solch eintretenden Fällen müssen die eigenen Einkünfte ausreichen, um z. B. im schlimmsten Fall die Kosten für eine Unterkunft beispielsweise in einem Heim zu ermöglichen.

 

Nießbrauch oder Wohnrecht?

In einem Übergabevertrag sollte bestenfalls der sogenannte Nießbrauch (laut Definition das Recht auf die unveränderte Nutzung fremder Dinge) oder alternativ das Hauswohnrecht eingeräumt werden, damit auch ein lebenslanges Wohnrecht gesichert ist.

 

Die Entscheidung für den Nießbrauch kommt meist infrage, wenn

  • das zu verschenkende Eigenheim zunächst (noch) nicht vom Beschenkten bewohnt wird,
  • der ursprüngliche Eigenheimbesitzer selbst in der Immobilie wohnen bleibt oder
  • das Haus teilweise oder vollständig vermieten möchte.

 

Sofern Eltern zusammen mit ihren Kindern das Eigenheim bewohnen wollen, sollten sich diese das Wohnrecht sichern. Bei der Entscheidung für das Wohnrecht sollte jedoch detailliert geregelt werden

  • wer
  • wie viele und
  • welche Räume

 

benutzen darf.

 

Summa summarum stellen aber beide Entscheidungsarten eine sogenannte Belastung des Grundstücks dar, die im Grundbuch festgehalten werden müssen.

 

Nebenkosten im Vertrag korrekt aufteilen

Ebenfalls sollte in einem Übergabevertrag auch die rechnerische und sachliche Aufteilung der Nebenkosten verankert werden.

Oftmals verhält es sich bei einem Nießbrauch so, dass der ursprüngliche Eigenheimbesitzer für alle laufenden Kosten des Eigenheims, wie Abwasser, Müllabfuhr, Erneuerungskosten für das Dach oder die Heizung, Zinsen für Hypotheken o. ä., aufkommen muss. Das beschenkte Kind trägt dann meist „nur noch“ allgemeine Instandhaltungskosten.

Beim Wohnrecht sollte mit dem beschenkten Kind vereinbart werden, dass man als „Mitmieter“ nur noch für alle anfallenden Kosten für die eigens genutzten Räume aufkommt. Der oder die Beschenkte übernimmt dann im Regelfall alle weiteren Kosten. Empfohlen wird auch, den Punkt „Aufkommen für Instandhaltungskosten“ unbedingt auch mit allen Beteiligten abzusprechen und sodann vertraglich aufzuführen.

 

Gleichbehandlung von mehreren Beschenkten

Um einen familiären Streit zu vermeiden, sollten Eigenheimbesitzer im Falle von mehreren Kindern den nicht beschenkten Kindern einen angemessenen Ausgleich zugestehen. Dies geschieht in vielen Fällen über den Weg, dass das Geschenk vom Pflichtteil des Erbes abgezogen wird, da dies im Erbfall nicht automatisch geschieht.

Auch bietet es sich sinnvollerweise an, eine Verzichtserklärung für den auf die einzelnen Geschwister anfallenden Anteil des Hauses zu verfassen, da das beschenkte Kind ansonsten ggf. im Erbfall das Haus verkaufen müsste, um die eigenen Geschwister auszuzahlen. Beim Verfassen einer Verzichtserklärung sollte man nach Möglichkeit jedoch einen qualifizierten Fachanwalt oder Notar hinzuziehen.

Hygiene-Empfehlungen für eine sichere Fahrt mit Ihrem Lift

 

Sich und andere schützen - dies gilt in Zeiten von COVID-19 mehr denn je, aber auch generell befinden sich Bakterien, Pilze und andere Viren ganz natürlich dort, wo viele Menschen aufeinandertreffen. So auch in Aufzügen und Liftanlagen.

 

Wir geben Ihnen daher nachfolgend einige Tipps, um Ihren Lift möglichst sicher nutzen zu können und die Verbreitung des Coronavirus sowie anderer Keime einzudämmen:

  •  
  • » Halten Sie Abstand zu den anderen Fahrgästen oder nutzen Sie im Zweifelsfall lieber die nächste Liftfahrt.
  • » Fahren Sie nach Möglichkeit allein in einer Kabine, um eine mögliche Ansteckungsgefahr zu minimieren.
  • » Meiden Sie möglichst die Berührung der Tableau-Tasten oder des Handlaufs mit Ihren Händen und nutzen Sie besser ein Tuch oder Ihren Ellenbogen.
  • » Falls ein Niesen oder Husten im Lift unvermeidbar ist, dann niesen oder husten Sie unbedingt in ein Einweg-Taschentuch oder in Ihre Armbeuge.
  • » Die Lifttüren sollten Sie nach Möglichkeit nicht berühren.
  • » Vermeiden Sie es, Pakete oder sonstige Gegenstände auf den Kabinenboden zu stellen, da sich hier ggf. Keime befinden.

 

Passend zu diesem Thema finden Sie daher nachfolgend einen kostenlos downloadbaren Hinweis-Flyer zum Aufhängen in bzw. vor Ihrer Liftanlage von Lift Reith.

Die Vorlage unseres Dokumentes ist für Sie im PDF-Format zum Download zusammengefasst worden.

Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Hygieneempfehlung übernehmen wir keine Haftung!!!


Hygieneempfehlung für die Lift - Nutzung

 

Download Musterbrief: GEZ-Befreiung von Empfängern von BlindenhilfeDownload: Hygieneempfehlung für die Lift - Nutzung


 

Dieser Flyer sollte im bzw. vor dem Lift für alle Nutzer gut sichtbar aufgehangen werden.

Fragen Sie uns!

Sie haben noch Fragen zu Förderungen, Bezuschussung, Darlehen oder generell zu den Möglichkeiten des Erwerbs unserer Produkte?

Gerne erreichen Sie unser kompetentes Beratungsteam unter der Rufnummer 06681 - 96740-0.

Oder senden Sie uns Ihre Fragen gerne auch per E-Mail an info[at]lift-reith.de - wir nehmen uns Ihrem Anliegen sehr gerne an!!