KfW-Fördermittel für Homelifte, Treppenlifte und Hebebühnen

 

 

Inhaltsübersicht:

  1. 1. KfW-Programm "Barrierereduzierung - Investitionszuschuss 455-B"
  2. 2. KfW-Förderkredit "Altersgerecht Umbauen - Kredit 159"

 

KfW-Fördermittel-Update:   Antragsstopp barrierereduzierender Maßnahmen der KfW für 2021 !!! (Stand der Information: Juni 2021)


Information Zuschuss KFW  KfW-Programm " Barrierereduzierung - Investitionszuschuss - 455-B " wieder beantragbar

(Stand: Januar 2021)

 

Ab dem Jahr 2021 können Besitzer von Immobilien, wie auch Mieter unabhängig von Ihrem Alter wieder neben dem nachfolgend genannten KfW-Förderprogramm 159 "Altersgerechtes Umbauen" eine Förderung für bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren bei den KfW Banken beantragen. Vor allem älteren Menschen und Familien soll dank dieses attraktiven Zuschusses der lange, barrierefreie Verbleib in den eigenen Räumlichkeiten zu vergleichsweise günstigeren Konditionen ermöglicht werden.

 

 

Ein Förderantrag zu diesem Zuschuss mit den Kennung 455-B kann online im Zuschussportal der KfW Banken unter https://public.kfw.de/zuschussportal-web/ gestellt werden.

 

GRUNDVORAUSSETZUNG: Der Förderantrag wurde vor Beginn des Bauvorhabens beantragt !!

 

 

WER kann die Förderung beantragen?

  • Private Eigentümer eines Einfamilienhauses oder Zweifamilienhauses mit max. 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung
  • Ersterwerber eines frisch sanierten Wohnraumes
  • Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) aus Privatpersonen
  • Mieter von Wohnungen oder Einfamilienhäusern (mit Zustimmung des Vermieters)

 

WIEVIEL kann gefördert ?

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung = Zuschuss von 10 % der förderfähigen Investitionskosten bis höchstens max. 5.000 € / Antrag
  • Für Bauherren mit einer Eigenheim - Umbaumaßnahme innerhalb des KfW-Standards "Altersgerechtes Haus" = Zuschuss von 12,5 % der förderfähigen Investitionskosten bis höchstens max. 6.250 € / Antrag

 

Für beide Fälle gilt:

Bezuschussung von förderfähigen Investitionskosten bis maximal 50.000 € pro Wohnung und Antragsminimum der Investitionskosten von mindestens 2.000 € / Antrag.

 

Nähere Infos zu den Voraussetzungen, Antragsdetails sowie zur Antragsstellung selbst können Sie auf der Webseite der KfW-Banken unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/ nachlesen.

 

Wir möchten Sie hiermit darauf hinweisen, dass wir Ihnen die hier im Folgenden aufgezählten Verlinkungen zu Webseiten Dritter (externe Links) als reine Empfehlung beziehungsweise als Servicehinweis vorstellen. Für die Inhalte, zu denen verlinkt wird, sind die Anbieter bzw. Betreiber der jeweiligen Webseiten ausschließlich selbst verantwortlich. Die Lift Reith GmbH & Co. KG macht sich diese Inhalte nicht zu eigen und übernimmt keinerlei inhaltliche sowie rechtliche Haftung.


 

Information Zuschuss KFW KfW-Förderkredit " Altersgerecht Umbauen - Kredit 159 "

(Stand: Januar 2020)

 

Die Bankengruppen der KfW bieten mit Ihrem Förderkredit „Altersgerecht Umbauen - Kredit 159“ zinsgünstige, langfristige Kredite für bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, bei welchen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert und auch der Wohnkomfort erhöht werden soll. Dieses Kreditprogramm ist unabhängig vom Alter des Antragsstellers.  Ziel ist es, Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung zu sichern, aber auch für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität kommt dieser zugute. Darüber hinaus bieten die Bankengruppen der KfW eine Bezuschussung des Schutzes vor Wohnungseinbruch. Beide Zuschussvarianten seien sogar frei kombinierbar.
 
Da sich die Förderung auf barrierereduzierende Maßnahmen bzw. den Kauf umgebauter Wohnräumlichkeiten konzentriert, können Sie den Kauf Ihres Lift Reith Homeliftes, Treppenliftes oder Ihrer Hubbühne noch bequemer investieren. 

 

 

WELCHE Kosten sind förderfähig?

 

Alle Investitionskosten mit einem maximalen Kreditbetrag von 50.000 € / Wohneinheit sind förderfähig. Bitte beachten Sie hierbei, dass alle Zusagen aus "Altersgerecht Umbauen – Kredit und Investitionszuschuss (159/455-B und 455-E)" und Kreditzusagen von Landesförderinstituten seit dem 01.04.2009 zu berücksichtigen sind. Maßgeblich für den Kreditbetrag ist auch die Anzahl der Wohneinheiten nach Umbau.

 

WAS wird gefördert?

 

Gefördert werden barrierereduzierende Einzel- oder kombinierte Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland.
 
Ebenso werden Maßnahmen zum Wohnungseinbruchsschutz gefördert, soweit sie mit barrierereduzierenden Maßnahmen im unmittelbaren Zusammenhang entstehen.
 
Ausschlaggebend für den Zuschuss ist die nach der Sanierung entstandene Anzahl an Wohneinheiten.
 
Sofern keine neue Wohneinheit entsteht, ist u. a. auch die Erweiterung bestehender Gebäude (z. B. Anbau eines Außenaufzuges) förderfähig. 

 

»» Weitere Details, Anforderungen an die Wohngebäude sowie Hinweise zu förderfähigen Maßnahmen finden Sie auch unter www.kfw.de als PDF zum Downloaden.
 
Nicht gefördert werden Ferienhäuser/Wohnungen, Boardinghäuser mit hotelähnlichen Leistungen, Wochenendhäuser sowie Pflege- und Altenheime, wenn sie unter die Anwendungsbereiche der Landesgesetze und Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des
Heimordnungsrechts der Länder fallen.

 

 

WER kann einen Antrag stellen?

 

Alle Träger von Investitionsmaßnahmen,  z. B. Privatpersonen (wie z. B. Selbstnutzer von Wohnimmobilien oder auch Mieter), Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

 

 

WIE erfolgt die Antragstellung?

 

Noch vor dem Start der Umbaumaßnahme - also auch noch vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages - sollten Sie den Antrag direkt bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl beantragen !!
 
Detailliertere Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie auf den Internetseiten der KfW unter: www.kfw.de

Die komplette Formular-Sammlung mit allen PDFs zu Förderungen und Krediten hinsichtlich den Themen barrierefrei Bauen und Wohnen können Sie im Download-Center der KfW einsehen

 

 

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