Informationen zu finanziellen Förderungen, Darlehen und Zuschüssen

Je nachdem, welchen Spielraum Ihnen Ihre persönliche Situation bietet, können Ihnen diverse Institutionen Förderungen und Zuschüsse ermöglichen.
Als Hilfestellung geben wir Ihnen hier nun einige Empfehlungen zum Thema Förderung und Zuschuss im Bereich baulicher Maßnahmen.
Vielleicht ist auch für Sie eine passende Fördermaßnahme möglich.

Wir möchten Sie hiermit darauf hinweisen, dass wir Ihnen die hier im Folgenden aufgezählten Verlinkungen zu Webseiten Dritter (externe Links) als reine Empfehlung beziehungsweise als Servicehinweis vorstellen. Für die Inhalte, zu denen verlinkt wird, sind die Anbieter bzw. Betreiber der jeweiligen Webseiten ausschließlich selbst verantwortlich. Die Lift Reith GmbH & Co. KG macht sich diese Inhalte nicht zu eigen und übernimmt keinerlei inhaltliche sowie rechtliche Haftung.


Erhöhung des Pflegekosten - Zuschusses auf bis zu 4.000 €

 

Am 1. Januar 2015 erfolgte dank der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes eine Erhöhung für diverse notwendige Sach- und Pflegeleistungen. In diesem Zuge profitieren Pflegebedürftige nun auch von der Erhöhung des Zuschusses für barrierefreie Umbaumaßnahmen von bisher 2.557,- € auf nun bis zu 4.000,- € Bezuschussung.

 

Wichtige Voraussetzungen

Um den Zuschuss zu erhalten, ist die Einstufung in eine Pflegestufe erforderlich. Je nach Einstufung des Pflegeversicherten in einen der Pflegegrade 1, 2, 3, 4 oder 5 kann seit dem 1. Januar 2015 ein Zuschuss von bis zu 4.000,- € gewährt werden. Darüber hinaus kann eine Vervielfachung des Zuschusses durch die Pflegekasse erfolgen, sofern mehrere pflegebedürftige Personen zusammenwohnen. Nähere Informationen hierzu können Sie auch der unten angefügten Grafik des Bundesministeriums für Gesundheit ersehen. Per Klick auf das Bild gelangen Sie zudem direkt auf die PDF des Bundesministeriums für Gesundheit sowie zur PDF Die Pflegestärkungsgesetze - Alle Leistungen zum Nachschlagen.

 

Kein Rechtsanspruch für Bezuschussung

Bitte beachten Sie, dass es auf den Zuschuss der Pflegekasse keinen rechtlichen Anspruch gibt. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Zuschuss durch die Pflegekasse bewilligt wird, ist jedoch in den meisten Fällen hoch, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Beantragung des Zuschusses

Sollten Sie noch keine Pflegeleistungen beziehen, so stellen Sie bitte noch vor dem Kauf Ihres Beförderungsmittels einen Antrag bei Ihrer zuständigen Krankenkasse (Pflegekasse). Die Beantragung des Zuschusses ist in aller Regel unproblematisch. Sie müssen sich lediglich von Ihrer Pflegekasse das Formular zur Bezuschussung von pflegegerechten Umbauten zukommen lassen, dieses ausfüllen und an diese Stelle zurücksenden.

 

  • Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen, Möglichkeiten und Zuschüssen der Änderung des Pflegestärkungsgesetzes können Sie dem nachfolgenden Bildlink des Bundesministeriums für Gesundheit erlesen (Quelle: www.bmg.bund.de):  

 

Zur Info - PDF des Bundesministeriums für Gesundheit - Pflegestärkungsgesetz

 

» Stand 1. Januar 2017

KfW-Fördermittel für Homelifte, Treppenlifte und Hebebühnen

 

 

Inhaltsübersicht:

  1. 1. KfW-Programm "Barrierereduzierung - Investitionszuschuss 455-B"
  2. 2. KfW-Förderkredit "Altersgerecht Umbauen - Kredit 159"

 

KfW-Fördermittel-Update:   Antragsstopp barrierereduzierender Maßnahmen der KfW für 2021 !!! (Stand der Information: Juni 2021)


Information Zuschuss KFW  KfW-Programm " Barrierereduzierung - Investitionszuschuss - 455-B " wieder beantragbar

(Stand: Januar 2021)

 

Ab dem Jahr 2021 können Besitzer von Immobilien, wie auch Mieter unabhängig von Ihrem Alter wieder neben dem nachfolgend genannten KfW-Förderprogramm 159 "Altersgerechtes Umbauen" eine Förderung für bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren bei den KfW Banken beantragen. Vor allem älteren Menschen und Familien soll dank dieses attraktiven Zuschusses der lange, barrierefreie Verbleib in den eigenen Räumlichkeiten zu vergleichsweise günstigeren Konditionen ermöglicht werden.

 

 

Ein Förderantrag zu diesem Zuschuss mit den Kennung 455-B kann online im Zuschussportal der KfW Banken unter https://public.kfw.de/zuschussportal-web/ gestellt werden.

 

GRUNDVORAUSSETZUNG: Der Förderantrag wurde vor Beginn des Bauvorhabens beantragt !!

 

 

WER kann die Förderung beantragen?

  • Private Eigentümer eines Einfamilienhauses oder Zweifamilienhauses mit max. 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung
  • Ersterwerber eines frisch sanierten Wohnraumes
  • Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) aus Privatpersonen
  • Mieter von Wohnungen oder Einfamilienhäusern (mit Zustimmung des Vermieters)

 

WIEVIEL kann gefördert ?

  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung = Zuschuss von 10 % der förderfähigen Investitionskosten bis höchstens max. 5.000 € / Antrag
  • Für Bauherren mit einer Eigenheim - Umbaumaßnahme innerhalb des KfW-Standards "Altersgerechtes Haus" = Zuschuss von 12,5 % der förderfähigen Investitionskosten bis höchstens max. 6.250 € / Antrag

 

Für beide Fälle gilt:

Bezuschussung von förderfähigen Investitionskosten bis maximal 50.000 € pro Wohnung und Antragsminimum der Investitionskosten von mindestens 2.000 € / Antrag.

 

Nähere Infos zu den Voraussetzungen, Antragsdetails sowie zur Antragsstellung selbst können Sie auf der Webseite der KfW-Banken unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/ nachlesen.

 

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Information Zuschuss KFW KfW-Förderkredit " Altersgerecht Umbauen - Kredit 159 "

(Stand: Januar 2020)

 

Die Bankengruppen der KfW bieten mit Ihrem Förderkredit „Altersgerecht Umbauen - Kredit 159“ zinsgünstige, langfristige Kredite für bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, bei welchen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert und auch der Wohnkomfort erhöht werden soll. Dieses Kreditprogramm ist unabhängig vom Alter des Antragsstellers.  Ziel ist es, Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung zu sichern, aber auch für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität kommt dieser zugute. Darüber hinaus bieten die Bankengruppen der KfW eine Bezuschussung des Schutzes vor Wohnungseinbruch. Beide Zuschussvarianten seien sogar frei kombinierbar.
 
Da sich die Förderung auf barrierereduzierende Maßnahmen bzw. den Kauf umgebauter Wohnräumlichkeiten konzentriert, können Sie den Kauf Ihres Lift Reith Homeliftes, Treppenliftes oder Ihrer Hubbühne noch bequemer investieren. 

 

 

WELCHE Kosten sind förderfähig?

 

Alle Investitionskosten mit einem maximalen Kreditbetrag von 50.000 € / Wohneinheit sind förderfähig. Bitte beachten Sie hierbei, dass alle Zusagen aus "Altersgerecht Umbauen – Kredit und Investitionszuschuss (159/455-B und 455-E)" und Kreditzusagen von Landesförderinstituten seit dem 01.04.2009 zu berücksichtigen sind. Maßgeblich für den Kreditbetrag ist auch die Anzahl der Wohneinheiten nach Umbau.

 

WAS wird gefördert?

 

Gefördert werden barrierereduzierende Einzel- oder kombinierte Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland.
 
Ebenso werden Maßnahmen zum Wohnungseinbruchsschutz gefördert, soweit sie mit barrierereduzierenden Maßnahmen im unmittelbaren Zusammenhang entstehen.
 
Ausschlaggebend für den Zuschuss ist die nach der Sanierung entstandene Anzahl an Wohneinheiten.
 
Sofern keine neue Wohneinheit entsteht, ist u. a. auch die Erweiterung bestehender Gebäude (z. B. Anbau eines Außenaufzuges) förderfähig. 

 

»» Weitere Details, Anforderungen an die Wohngebäude sowie Hinweise zu förderfähigen Maßnahmen finden Sie auch unter www.kfw.de als PDF zum Downloaden.
 
Nicht gefördert werden Ferienhäuser/Wohnungen, Boardinghäuser mit hotelähnlichen Leistungen, Wochenendhäuser sowie Pflege- und Altenheime, wenn sie unter die Anwendungsbereiche der Landesgesetze und Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des
Heimordnungsrechts der Länder fallen.

 

 

WER kann einen Antrag stellen?

 

Alle Träger von Investitionsmaßnahmen,  z. B. Privatpersonen (wie z. B. Selbstnutzer von Wohnimmobilien oder auch Mieter), Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

 

 

WIE erfolgt die Antragstellung?

 

Noch vor dem Start der Umbaumaßnahme - also auch noch vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages - sollten Sie den Antrag direkt bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl beantragen !!
 
Detailliertere Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie auf den Internetseiten der KfW unter: www.kfw.de

Die komplette Formular-Sammlung mit allen PDFs zu Förderungen und Krediten hinsichtlich den Themen barrierefrei Bauen und Wohnen können Sie im Download-Center der KfW einsehen

 

 

Wir möchten Sie hiermit darauf hinweisen, dass wir Ihnen die hier im Folgenden aufgezählten Verlinkungen zu Webseiten Dritter (externe Links) als reine Empfehlung beziehungsweise als Servicehinweis vorstellen. Für die Inhalte, zu denen verlinkt wird, sind die Anbieter bzw. Betreiber der jeweiligen Webseiten ausschließlich selbst verantwortlich. Die Lift Reith GmbH & Co. KG macht sich diese Inhalte nicht zu eigen und übernimmt keinerlei inhaltliche sowie rechtliche Haftung.

 

Landesförderung für Homelifte, Treppenlifte und Hebebühnen von Lift Reith

Das einkommensabhängige Baudarlehen mit dem Regionalbonus.
Gefördert werden können Neubauten sowie der Ersterwerb eines Eigenheimes (betrifft ausschließlich die Hauptwohnung, keine Förderung von zweiten oder Einliegerwohnungen) und Eigentumswohnungen, ebenso wie Ausbau und/oder Erweiterung (beispielsweise von Dachgeschossen).

Ausgeschlossen ist grundsätzlich auch meist derjenige, der bereits Wohneigentum besitzt oder im Vorfeld schon gefördert wurde. Auf Grundlage des "Gesetz über die soziale Wohnraumförderung ( WoFG)" bestimmt jedes Bundesland selbst, wie viel Geld für welche Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden kann.

Dabei werden in der Regel zusätzliche Fördermittel für Schwerbehinderte zu Wohnungsbaufördermaßnahmen unter Berücksichtigung deren Behinderungsgrades und/oder deren Einkommensgrenzen ermittelt.

Berechtigt sind Haushalte mit mindestens einem Kind oder einem schwerbehinderten Angehörigen, wenn er häuslich pflegebedürftig ist und abhängig vom Grad der Behinderung.


Besondere Hinweise:

(Quelle: HyperJoint GmbH)

 

Zeitpunkt der Antragsstellung

» I. d. R. erhalten Sie die Förderung nur, wenn Sie bei Antragsstellung Ihren Bau noch nicht begonnen und noch keinen Kaufvertrag unterschrieben haben.

 

Einkommensgrenzen

» Für die Vergabe der Förderung gelten Einkommensgrenzen. Die Höhe variiert in den Bundesländern. In einigen Bundesländern ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Überschreitung dieser Grenze möglich.

 

Fördermittelantrag

» Die Mittel werden nach dem Eingangsdatum oder nach sozialer Dringlichkeit vergeben. Verschieben Sie Ihre Baumaßnahme aufs nächste Jahr. Es gibt keinen Rechtsanspruch.

 

Eigenbeteiligung

» Es ist ein Nachweis von Eigenkapital zu erbringen, variierend nach Bundesland, zwischen 10 bis 25 %. Teilweise werden auch Eigenleistungen am Bau anerkannt. Möglich sind auch Mittel aus anderen Zuschussquellen, wie Versicherungen.

 

Monatliche Belastung

» Geprüft die monatliche Belastung. Diese liegt bei rund 750 - 850 € für einen Zweipersonenhaushalt und zusätzlich bei ca. 200 - 300 € für jedes weitere Familienmitglied. Auch hier gibt es Unterschiede von Bundesland zu Bundesland.

 

Wohnungsgröße

» Die Größe der zu fördernden Wohnung muss entsprechend ihrer Zweckbestimmung angemessen sein. Bedarfsermittlung Wohnfläche und Wohnungsgrößen §10. Es ergibt sich bei einem Einfamilienhaus für einen 4-Personen-Haushalt eine Größe von max. 130 m² Wohnfläche. Orientiert sich die Förderung an der Wohnungsgröße, wird eine noch kleinere Fläche zugrunde gelegt (bei 4 Personen meist 90 m²). Hier können Sie als Behinderter speziell auf Ihren erhöhten Platzbedarf hinweisen.

 

Wohnungsbauprämie

» Die Prämie nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) beträgt 8,8% auf jährliche Einzahlungen bis zu maximal 512 € bei Ledigen, 1.024 € bei Verheirateten. Die Einkommensgrenzen für die Gewährung der WoP liegen bei 25.600 € für Ledige, 51.200 € für Verheiratete zu versteuerndem Jahreseinkommen.

 

Behindertengerechter Umbau Ihrer Wohnung

 

» Umbauten zur Erlangung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen des Behinderten entspricht. Abhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers. Bei Vorliegen der Voraussetzungen als Zuschuss oder Darlehen möglich.

 

Wohn-Riester

» Wer Wohneigentum kaufen oder bauen möchte, der kann Fördermittel nach dem Eigenheimrentengesetz (Wohn-Riester) erhalten. Voraussetzung für den Erhalt dieser Fördermittel ist, dass das zu erwerbende oder zu kaufende Haus oder die Wohnung selbst genutzt werden. Eine Vollzulage kann vom Haus- oder Wohnungseigentümer u. A. bezogen werden, sofern vier Prozent des Vorjahres-Brutto-Einkommens, bis zu einer Höhe von 2.100 Euro, in einen Riester-Bausparvertrag eingezahlt wurden.

 

Seit Juli 2013 ist es nun auch möglich, das Wohn-Riester für altersgerechte oder behindertengerechte Umbaumaßnahmen, wie zum Beispiel für den Einbau eines barrierereduzierenden Behindertenaufzuges oder Treppenliftes, zu nutzen.

 

Zuständige Wohnungsbauförderungsstellen des Landes Hessen (PDF ca. 206 kb)  Quelle: WI Bank Hessen

 

Regionale Förderungen

Neben den staatlichen Fördermaßnahmen bieten auch einige Bundesländer ihrer Bevölkerung Förderungen zum Erwerb von Homeliften, Treppenliften und Rollstuhlliften an.
 

Vor allem die Bundesländer Hamburg, Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein haben diverse Fördermöglichkeiten zur uneingeschränkten und barrierefreien Nutzung von Immobilien erlassen.

 

Daneben gibt es zudem auch von regionaler Seite in der Region Hannover sowie durch die Stadt Mannheim Unterstützungen in Form von Zuschüssen und Darlehen.


Bitte informieren Sie sich zu Ihrem individuellen Bedarf bei der für Sie zuständigen Institution, damit auch Sie von den hiesigen Fördermaßnahmen profitieren können.


 

Datenbank der Aktion pro Eigenheim zu Fördermitteln von Städten und Gemeinden

 

Aktion pro Eigenheim bietet auf Ihrer folgenden Webseite eine sehr informative Datenbank zu Fördermitteln von Städten und Gemeinden für den Erwerb von Wohneigentum und auch Familien mit Kindern beim Hausbau oder Hauskauf fördern.

 

Klicken Sie einfach auf das folgende Bild, um auf deren Webseite und zu den jeweiligen Auswahlmöglichkeiten zu gelangen:

 

Aktion Eigenheim Datenbank deutsche Förderungen und Zuschüsse von Kommunen, Stadt und Landkreise

Urheber der Webseite und Datenbank © Aktion-Pro-Eigenheim.de / marketeam creativ GmbH

Pflegegeldrechner zur Förderung von Homeliften, Treppenliften und Hebebühnen

Gerne empfehlen wir Ihnen zur Berechnung des Ihnen möglichen Pflegegeldes den Pflegegeldrechner der Firma Hyperjoint.

Dieser Pflegegeldrechner informiert Sie darüber hinaus auch über die aktuelle Gesetzeslage.

Steuerliche Vorteile für den behindertengerechten Umbau

Wer als Steuerzahler einen behindertengerechten Umbau der eigenen Wohnräumlichkeiten vornehmen möchte, jedoch die Kosten nicht von der Krankenkasse ersetzt bekommt, der kann den entstandenen Aufwand auch in der eigenen Steuererklärung als sogenannte "Außergewöhnliche Belastung" steuerlich geltend machen.

Hierbei beteiligt sich das Finanzamt mit steuerlichen Vorteilen an den eigenen Finanzierungsvorstellungen. Selbiges gilt gleichermaßen, wenn im eigenen Haushalt beispielsweise ein behindertes Kind untergebracht ist und ein Umbau der Wohnung daher unumgänglich wird.


!! Voraussetzungen für den Steuerbonus !!

Der Steuerzahler muss die Finanzierung der Umbaukosten bis zu einem gewissen Grad selbst tragen.

Durch das zuständige Finanzamt werden nämlich nur dann Steuervorteile gewährt, wenn der Bauaufwand eine von Familienstand und Einkommen abhängige zumutbare Eigenbelastung übersteigt. Nach der Rechtsprechung der Steuergerichte dürfen die vorgenommenen Umbauten den Verkehrswert des Hauses nicht wesentlich erhöhen.

Voraussetzung ist allerdings, dass mindestens ein Bewohner erheblich in seiner Bewegungs- oder Gehfähigkeit beeinträchtigt ist und dieser Umstand durch einen Eintrag im Schwerbehindertenausweis nachgewiesen wurde.

Alternativ akzeptiert das Finanzamt auch ein vor dem Einbau ausgestelltes ärztliches Attest, in dem die medizinische Notwendigkeit der Anschaffung bestätigt wird. (ddp; 01/2005)
(Quelle: http://www.contergan-karlsruhe.de)

 

Hilfreiche und interessante Informationen bietet Ihnen auch das Portal http://rehadat-hilfsmittel.de - schauen Sie doch einfach mal rein!!

Förderungen durch diverse Trägergruppen

Erfahrend Sie nachfolgend, welche weiteren Trägergruppen Ihnen je nach Unfallhergang zudem Fördermaßnahmen anbieten können:

 

Unfallgeschädigte Personen:

  • Die Berufsgenossenschaften bei Schädigungen im Sinne von Arbeitsunfällen

 

Wegeunfälle / Berufskrankheiten:

  • Das Versorgungsamt
  • Die gegnerische Haftpflichtversicherung bei Fremdverschulden

 

Kriegsopfer / Wehrdienstverletzte:

  • Die Hauptfürsorgestelle
  • Der Landeswohlfahrtsverband

Fragen Sie uns!

Sie haben noch Fragen zu Förderungen, Bezuschussung oder Darlehen ? Gerne erreichen Sie unser kompetentes Beratungsteam unter der Rufnummer 06681 967 40-0 oder senden Sie uns Ihre Fragen gerne auch per E-Mail an info[at]lift-reith.de - wir nehmen uns Ihrem Anliegen sehr gerne an!!

 

Sie interessieren sich für einen Homelift, Treppenlift oder Rollstuhllift? 

 

Wir - die Firma Lift Reith GmbH & Co. KG - installieren seit vielen Jahren bundesweit hochwertige, sichere und innovative Liftsysteme.

Von der persönlichen Beratung, über die individuelle Planung bis hin zur professionellen Installation stehen wir Ihnen bei Fragen stets kompetent zur Seite.

 

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